Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Expertenbeitrag: Masernschutz

Dienstleister brauchen Nachweis über Impfschutz

Masern sind sehr ansteckend und können ohne direkten Kontakt übertragen werden. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz betrifft deshalb auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten, in denen sich viele Menschen aufhalten. In bestimmten Fällen tangiert das Gesetz auch Vergabeverfahren.

Auftraggeber sollen sich vom jeweiligen Dienstleister bestätigen lassen, dass für alle eingesetzten Beschäftigten ein Nachweis für den Masernschutz besteht.

IMAGO/Christoph Wojtyczka)
Wolfgang Leja

Redakteur Wirtschaft und Vergabe

0711 66601-131

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren