Meldestellen für Whistleblower bald Pflicht

Seit Juli gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Es soll helfen, Missstände und Gesetzesverstöße in Unternehmen aufzudecken. Vom Dezember an können Bußgelder verhängt werden, wenn Betriebe keinen internen Meldekanal für  Whistleblower eingerichtet haben. Nur Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten sind dazu nicht verpflichtet.

Wer auf Rechtsverstöße in Unternehmen hinweisen will, muss nicht mehr Daten im Geheimen auf CD weitergeben, sondern kann sich an die gesetzlich vorgeschriebene Meldestelle wenden.

dpa/Klaus Ohlenschläger)
Holger Schindler

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