Debatten im Landtag vom 3. und 4. Februar 2021

Schärferes Verbot für Zweckentfremdung

Stuttgart. Der Landtag hat eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots beschlossen. Städte und Gemeinden sollen künftig mehr Möglichkeiten haben, die unerwünschte Vermietung von Häusern und Wohnungen an Touristen und als Gewerberäume zu verhindern. Unter anderem sollen sie mehr Auskünfte über Vermieter verlangen können, die Wohnungen oder Häuser im Internet anbieten. Außerdem können sie Bußgelder von 100 000 […]

Stuttgart. Der Landtag hat eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots beschlossen. Städte und Gemeinden sollen künftig mehr Möglichkeiten haben, die unerwünschte Vermietung von Häusern und Wohnungen an Touristen und als Gewerberäume zu verhindern. Unter anderem sollen sie mehr Auskünfte über Vermieter verlangen können, die Wohnungen oder Häuser im Internet anbieten. Außerdem können sie Bußgelder von 100 000 Euro verhängen.
Grüne, CDU unterstützen den Gesetzentwurf, die SPD hat sich enthalten. Für Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ist es ein Baustein, um Wohnraummangel entgegen zu wirken. Kommunen können gegen Zweckentfremdung vorgehen.

SPD: Regelung bleibt auf halber Strecke stehen

„Durch das Gesetz werden die Wohnungen ihrem eigentlichen Zweck zugeführt: dauerhaftem Wohnen“, so Susanne Bay, Sprecherin für Bauen und Wohnen der Grünen-Landtagsfraktion. Das Gesetz sei als weiteres Modul für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg. Laut Tobias Wald von der CDU werde die Gesetzesänderung zwar keinen Wohnraum schaffen. Aber es verhindert, dass Wohnraum verloren geht. Daniel Born von der SPD-Fraktion geht die Regelung nicht weit genug, sie bleibe auf halber Strecke stehen.
Gegen das Gesetz stimmten die FDP und AfD. Laut Gabriele Reich-Gutjahr von der FDP trägt es nicht zu einer besseren Wohnraumversorgung bei, sondern schreckt Bauwillige ab.

Quelle/Autor: Philipp Rudolf

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3. und 4. Februar 2021