Debatten im Landtag vom 13. und 14. Juni 2018

Viel Arbeit für den Landesdatenschutzbeauftragten

Stuttgart. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink, hat Anfang des Jahres gleich zwei Berichte vorgelegt. Den 33. Datenschutz-Tätigkeitsbericht und den ersten Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht. Dafür gab es sowohl von Innenminister Thomas Strobl (CDU) als auch von den Landtagsfraktionen viele anerkennende Worte am Donnerstag in der allgemeinen Aussprache über die Dokumente. Laut Strobl hat das Thema […]

Stuttgart. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink, hat Anfang des Jahres gleich zwei Berichte vorgelegt. Den 33. Datenschutz-Tätigkeitsbericht und den ersten Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht. Dafür gab es sowohl von Innenminister Thomas Strobl (CDU) als auch von den Landtagsfraktionen viele anerkennende Worte am Donnerstag in der allgemeinen Aussprache über die Dokumente.
Laut Strobl hat das Thema Datenschutz in den vergangenen Monaten an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt wegen der Datenschutzgrundverordnung der EU vom 25. Mai. Hier stehe der Schutz personenbezogener Daten im Fokus, so der Minister. „Das ist wichtig und richtig.“ Der Bericht von Brink zeige, dass die öffentliche Verwaltung sehr sensibel mit den Daten der Bürger umgehe, so Strobl. Datenschutzverstöße würden sich auf Einzelfälle beziehen, die aber nicht von politischer Bedeutung seien.
Durch die Verordnung seien Aufgaben und Befugnisse des Datenschutzbeauftragten erheblich erweitert worden, sagte Strobl. Die Aufsichtsbehörde müsse unabhängig sein, könne Anordnungen erlassen und Bußgelder erheben. Deshalb werde der Datenschutzbeauftragte als oberste Behörde eingesetzt und mit deutlich mehr Personal ausgestattet.
Die Zahl der Eingaben ist nach Angaben des Ministers nach einem leichten Rückgang 2016 im Jahr 2017 wieder angestiegen auf insgesamt 5106, davon beziehen sich 2026 auf den öffentlichen Bereich. Weil die Datenschutzgrundverordnung zu erheblicher Rechtsunsicherheit, besonders bei Vereinen und Unternehmen, geführt habe, sei der Beratungsbedarf gestiegen auf 3301 Fälle. Für Strobl „steht der Datenschutz vor großen Herausforderungen“. Es gehe jetzt darum, praktische Erfahrungen zu sammeln und neue Regelungen einzuführen.
Aus dem ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheitsgesetz kann man zweieinhalb Jahre nach dessen Einführung laut Strobl noch keine endgültigen Schlüsse ziehen. Es gehe um die Balance, freien Zugang zu Informationen bei der Verwaltung zu gewährleisten, aber gleichzeitig auch den Datenschutz. „Es gab keine förmlichen Beanstandungen“, freute sich der Minister. Aber die schriftlichen Eingaben seien von 64 im Jahr 2016 auf 101 im Jahr 2017 gestiegen.
Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) nahm für sich die Urheberschaft des Informationsfreiheitsgesetzes in Anspruch und freute sich über den Erfolg. Für ihn muss das Fernziel ein umfassendes Transparenzgesetz sein, bei dem der Datenschutz zu seinem Recht kommt. Klaus Dürr (AfD) mahnte, dass zu viel Datenschutz die weitere Entwicklung der Digitalisierung behindern könne. Dagegen betonte Sascha Binder (SPD), dass man „die Möglichkeiten einer Digitalisierung nicht ohne Datenschutz denken kann“.
Marion Gentges würdigte für die CDU-Fraktion die Arbeit des Datenschutzbeauftragten und dessen umfangreiche Berichterstattung. Auch Nico Weinmann (FDP) dankte für die „prägnanten und informativen“ Berichte. Er bedauerte, dass die Chance verpasst worden sei, der Datenschutzgrundverordnung ein ausgewogenes Recht zur Seite zu stellen. Dankbar zeigte er sich auch für klare Aussagen des Datenschutzbeauftragten, zum Beispiel, dass die Videoüberwachung kein Allheilmittel sei.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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13. und 14. Juni 2018