MANNHEIM/GEISLINGEN. Neue Spielregeln zur Mitfinanzierung von Schulbauten hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) aufgestellt. So kann ein Schulträger Nachbargemeinden zur Kasse bitten, wenn es sich nicht nur um einen Neubau, sondern auch um die Generalsanierung einer Schule von besonderer Bedeutung handelt. Diese Bedeutung sei bei etwa 30 Prozent auswärtiger Schüler erreicht.
Basis für die Pflicht zur Kostenbeteiligung ist ein Bescheid des Kultusministeriums, das ein dringendes ...
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