STUTTGART. Verhandelt wurden Straftaten bis ins 19. Jahrhundert nach der Peinlichen Halsgerichtsordnung. Kaiser Karl V. hatte der „Carolina“ im Jahr 1532 Gesetzeskraft verliehen. Verstümmelungen, Ertränken, Erhängen, Vierteilen oder Lebendig-Begraben passten als staatliche Sanktionen 250 Jahre später nicht mehr in die Zeit.
Galgen an den Landstraßen erregten zunehmend Kritik, auch wenn an ihnen immer seltener Todesurteile vollstreckt wurden. Als erste wurde die Bietigheimer Rich...
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