STUTTGART . Anders als Kapitalgesellschaften hatten Personengesellschaften nach deutschem Recht bisher nicht die Möglichkeit, ihren Verwaltungssitz, an dem die Geschäfte tatsächlich geführt werden, ins Ausland zu verlegen. Das wird sich zum Jahreswechsel ändern, wenn das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ( MoPeG ) in Kraft tritt. Es ergeben sich dadurch diverse neue rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, worauf Rechtsanwältin Victoria Willemer von der Wirtschaftska...
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