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Land verlängert Mietpreisbremse bis zum Jahresende

Wohnen soll nicht noch teurer werden. Deshalb verlängert die Landesregierung die MIetpreisbremse.
IMAGO/snapshot-photography/T.Seeliger)S tuttgart. Die Mietpreisbremse gibt es im Land seit November 2015. Sie gilt aktuell in 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Gut ein Drittel der Bevölkerung lebt dort, wie das Wohnungsbauministerium weiter mitteilte. Das schwarz-rote Kabinett im Bund hatte zuletzt beschlossen, die Ermächtigung der Länder zur Mietpreisbremse um weitere vier Jahre zu verlängern.
Aufgrund der bevorstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat bleibe die genaue Ausgestaltung allerdings noch unklar, teilte das Ministerium mit. Razavi sagte, erst wenn diese Ermächtigung vorliege, könne im Südwesten entschieden werden, ob die Mietpreisbremse zu den dann vorgegebenen Bedingungen über 2025 hinaus verlängert werde.
Kappung von Einstiegsmieten
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie etwa der Mietspiegel festlegt. (lsw)