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Mietpreisbremse

Land verlängert Regelung zur Mietpreisbremse

Die Landesregierung will die Verordnung zur Mietpreisbremse verlängern. Diese läuft eigentlich zur Jahresmitte aus. Nun soll nach einer Anhörung das Regelwerk bis zum Jahresende gelten. Dann droht die generelle Gültigkeit der Mietpreisbremse, die im BGB geregelt ist, zu enden.

Nicht nur in Stuttgart wird die Mietpreisbremse um ein halbes Jahr verlängert - möglicherweise ein Lichtblick für Wohnungssuchende, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.

dpa/Marijan Murat)

Stuttgart. Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll bis zum Jahresende verlängert werden. Das hat das Landeskabinett beschlossen. Damit schöpft das Land die Ermächtigungsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch aus. Demnach darf eine Landesverordnung zur Mietpreisbremse nur bis zum Jahresende gültig sein.

Dass diese Frist verlängert wird, hatte bereits die Ampel-Regierung auf ihrer Aufgabenliste stehen, es gab bereits einen Gesetzesentwurf. Dieser wurde aber auf Druck der FDP nicht beschlossen, der Koalitionsbruch kam dem zuvor. Im neuen Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD auf die Fortführung der Mietpreisbremse um vier Jahre verständigt. Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums solle hierzu ein Gesetzesentwurf „sehr zeitnah“ vorgelegt werden. Auch die neue Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) spricht sich für eine schnelle Verlängerung der Grundlage zur Mietpreisbremse aus. 

Gebietskulisse mit 89 Kommunen

In Baden-Württemberg gelten für 89 Städte und Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Einschränkungen der Mietpreisbremse. Neben den typischen Schwarmstädten wie Stuttgart oder Tübingen stehen auch kleinere Gemeinden wie Riegel (Kreis Emmendingen) oder Güglingen (Kreis Heilbronn) auf der Ortsliste. Die Liste beruht auf einem Gutachten aus dem Jahr 2019 und führt auch kleine Orte im Speckgürtel größerer Städte auf. 

Mit der Mietpreisbremse sollen Mieterhöhungen nach einem Mieterwechsel auf höchstens zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete gedrosselt werden. Neben der entsprechenden Regelung, die zur Jahresmitte auszulaufen droht, verlängert die Landesregierung auch die Verordnung zur Kappungsgrenze, die Mieterhöhungen bei laufenden Mietverträgen auf 15 statt 20 Prozent beschränkt. Eine Verlängerung gibt es auch für die Regelung zur Kündigungssperrfrist, die Mieter in einem Ort mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Eigenbedarfskündigungen nach dem Verkauf ihrer Wohnung länger schützt.

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