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Wärmeplanung

Energieversorger warnen vor Hürden für Wärmenetze

Der Landtag hat eine Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Sie passt Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung an Bundesgesetze an. Damit müssen alle Gemeinden bis 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Die Umsetzung der Pläne liegt oft in den Händen lokaler Energieversorger. Doch die warnen, dass dies an finanziellen Hürden scheitern könnte.

Damit Wärmenetze erfolgreich sind, muss das Angebot attraktiv und preislich konkurrenzfähig sein.

Wolfgang Leja)

Stuttgart . Bereits 2020 hatte Baden-Württemberg seine 104 Stadtkreise und Großen Kreisstädte verpflichtet, kommunale Wärmepläne vorzulegen. Laut Umweltministerium haben fast alle diese Vorgabe erfüllt. Jetzt musste das Land die Bundesregelung übernehmen, die seit 2024 gilt. Danach müssen auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, die bisher keinen Wärmeplan erstellen mussten, diesen bis spätestens 30. Juni 2028 vorlegen. Die Fahrpläne sollen Bürger, Unternehmen und andere lokale Akteure bei ihrer Entscheidung leiten, klimafreundlicher zu heizen.

Mehr Klarheit für die Umsetzung der Wärmeplanung gefordert

Den Bau der Infrastruktur wie etwa von Wärmenetzen übernehmen vor allem die Energieversorger vor Ort. Diese hatten sich vom aktuellen Gesetzesentwurf eigentlich mehr Klarheit erhofft, wie die Wärmeplanung konkret umgesetzt werden soll. „Für unsere Unternehmen bleibt vieles unklar“, sagt Torsten Höck, Geschäftsführer des Verbands der Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg. Besonders was die Finanzierung anbetrifft. Zumal die erheblichen Investitionen für den Ausbau der Wärmenetze ohne finanzielle Unterstützung des Bundes nicht zu stemmen sind. „Unsere Unternehmen brauchen langfristig finanzielle Planungssicherheit, daher müssen die Förderprogramme verstetigt und mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden“, sagt Höck. „Das sehen wir derzeit nicht.“

Verbandschef Torsten Hock: In einigen Kommunen könnten die Wärmepläne an finanziellen Hürden scheitern. Foto: Marc Feix Photography
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Im Bundeshaushalt 2026 sind 1,4 Milliarden Euro für effiziente Wärmenetze aus dem Sondervermögen vorgesehen, während die Branche mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich für die erforderlichen Investitionen benötigt.

Ein weiteres Problem: Die Versorger treffen oft auf eine unrealistische Erwartungshaltung. „Viele Bürger glauben, dass ein Wärmeplan verbindlich ist und exakt umgesetzt wird. Das ist jedoch nicht der Fall“, stellt Höck klar. Hier sieht er ein Versäumnis der Politik. „Es wurde nicht klar genug kommuniziert, dass ein Wärmeplan eine strategische Planung auf Gemeindeebene ist und keine gebäudescharfe Vorschrift.“

Höck erwartet zudem, dass die Umsetzung der Wärmepläne in einigen Gebieten technisch oder wirtschaftlich nicht realisierbar ist oder die Kosten für Wärmenetze zu hoch sein werden. „Zu hohe Preise werden potenzielle Kunden eines Wärmenetzes jedoch abschrecken“, warnt der Verbandschef. Damit Wärmenetze erfolgreich sind, müsse jedoch das Angebot attraktiv und preislich konkurrenzfähig sein. Nur dann lasse sich die nötige Anzahl an Kunden gewinnen, um ein Wärmenetz auch zu realisieren.

Versorger müssen hohe Investitionen stemmen

Vielen Versorgern dürften auch die hohen Anfangsinvestitionen für den Aufbau der Netze zu schaffen machen. Diese müssen zunächst vom Betreiber getragen werden, bevor sie über die Nutzungsdauer von den Kunden refinanziert werden können. Das sei für die Versorger eine sehr große Hürde, sagt Höck. Obwohl Kommunen Anschluss- und Benutzungszwänge erlassen könnten, sei dies in der Praxis kaum zu erwarten“, sagt Höck. „Wir wollen die Kunden ja mit einem wirtschaftlichen und guten Angebot gewinnen.“

Doch was ein attraktiver Preis ist, dürfte für Verbraucher oft nicht einfach zu ermitteln sein. „Oft vergleichen die Kunden den angebotenen Preis für Fernwärme mit ihrem aktuellen Gas- oder Ölpreis“, sagt er. Doch ein realistischer Vergleich erfordere eine anspruchsvolle Kalkulation.

Höck zufolge investiert der Betreiber eines Wärmenetzes in zentrale Anlagen und Verteilnetze, was hohe Anfangskosten verursacht, die über die Nutzungsdauer umgelegt werden. Beim Einzelheizsystem trägt der Nutzer die Investitionskosten für Heizkessel, Tank oder Wärmepumpe dagegen selbst, die aber in aller Regel nicht in den laufenden Preis eingerechnet werden. Damit ist die Vergleichbarkeit der beiden Varianten für Verbraucher sehr schwer.

Auch die Finanzierung der Netze stellt die Versorger vor große Herausforderungen. Denn sie werden angesichts der hohen Investitionen auf Fremdkapital angewiesen sein. Die EU-Finanzmarktregulierung verlangt jedoch, dass fremdkapitalfinanzierte Investitionen mit Eigenkapital zu unterlegen sind. „Wenn nicht genug Eigenkapital vorhanden ist, gibt es von den Banken jedoch keine Kredite“, erklärt Höck. Das Problem potenziert sich, denn die Versorger müssen schließlich auch in Stromnetze, erneuerbare Energien und die Transformation der Gasnetze investieren. Die Folge: In einigen Kommunen könnten Wärmepläne an finanziellen Hürden scheitern – trotz politischer Zielvorgaben, warnt Höck.

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