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Barrierefreiheit: So gelingt digitale Inklusion mit KI

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Digitale Angebote müssen barrierefrei sein. Für Verwaltungen bringt das neue Anforderungen, aber auch Chancen.
IMAGO/Ying Tang)Stuttgart. Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Digitale Angebote müssen barrierefrei sein. Für Verwaltungen bringt das neue Anforderungen, aber auch Chancen.
KI unterstützt beim Abbau von Barrieren
Künstliche Intelligenz kann beim Abbau von Barrieren unterstützen – mit automatischen Untertiteln, Vorlesefunktionen oder Übersetzungen in Leichte Sprache. Doch welche Tools sind rechtlich zulässig, welche erleichtern die Arbeit wirklich – und welche Kenntnisse braucht es? Antworten gibt das Webinar „KI und digitale Barrierefreiheit: inklusiv kommunizieren“ am 25. September.
Die Referentin Anne Häusler erklärt praxisnah, wie KI barrierefreie Kommunikation unterstützt: datenschutzkonform, effizient und ohne Mehraufwand. Sie vermittelt das Rüstzeug, um Inhalte inklusiv zu gestalten und die Vorgaben des BFSG souverän umzusetzen.
Weitere Informationen unter: akademie@staatsanzeiger.de