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Arbeitskräftemangel

Wirtschaft kämpft gegen die Beschränkung der Zuwanderung vom Westbalkan

Im Sommer vergangenen Jahres hatte die Ampelkoalition die vereinfachte Zuwanderung von Arbeitskräften aus den westlichen Balkanstaaten ausgeweitet. Statt 25.000 sollten künftig 50.000 Menschen pro Jahr von der Sonderregelung Gebrauch machen können, nun will die Nachfolge-Koalition die Zahl wieder auf den ursprünglichen Wert kappen. Das stößt in der baden-württembergischen Wirtschaft auf Kritik.

In der Baubranche sind Menschen, die aus den sechs Westbalkanländern nach Deutschland kommen wollen, besonders gefragt.

IMAGO/Markus Matzel)

Stuttgart.  Wenn die heimische Wirtschaft eine staatliche Regelung als „Unkompliziert, wirksam, gebraucht“ bezeichnet, ist das in Zeiten anhaltender Bürokratieabbau-Debatten schon höchstes Lob. Doch so euphorisch beurteilt der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) die Westbalkanregelung . Die legt seit Juni 2024 fest, dass bis zu 50.000 Menschen aus den sechs Westbalkanländern, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach vereinfachten Regeln zum Arbeiten nach Deutschland kommen können.

Vor allem die Baubranche und die Pflege nutzen das Modell

Die schwarz-rote Koalition will das Kontingent nun wieder auf 25.000 Zuwanderer kürzen und zieht damit die Kritik der Wirtschaft auf sich. „Die geplante Halbierung des Kontingents in der Westbalkanregelung für Arbeits- und Fachkräfte würde viele Unternehmen empfindlich treffen“, sagt Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart. Denn gerade diese Regelung habe in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass Betriebe unkompliziert und effektiv Personal gewinnen konnten, „ohne endlose Nachweise vorlegen zu müssen.“ Genutzt wird das Verfahren derzeit vor allem am Bau und in der Pflege.

Damit Arbeitskräfte aus einem der sechs Länder einreisen können, benötigen diese vom Arbeitgeber einen abgeschlossenen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage für einen Job. Sie müssen keine berufliche Qualifikation nachweisen, es können also auch ungelernte Kräfte angeworben werden. Und es muss mit dem Einkommen nur der Lebensunterhalt bestritten werden können. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, muss die Bundesagentur für Arbeit der Jobaufnahme vorab zustimmen, dann können Bewerber ein Visum beantragen.

BWIHK will Ausweitung auf andere Herkunftsländer

Doch Letzteres ist die Stelle im Prozess, an der es hakt. Weil aufgrund der Westbalkanregelung in den betroffenen Ländern viele Visa beantragt wurden, kam es zu langen Wartezeiten, wie das Informationsportal Mediendienst Integration ermittelt hat. Das habe möglicherweise viele Antragsteller dazu gebracht, trotz Visum und Arbeitsplatzzusage nicht nach Deutschland zu kommen. So wurden 2023 zwar bundesweit 25.700 Visa erteilt, aber nur etwas mehr als 16.000 Menschen aus dem Westbalkan traten ihre Jobs tatsächlich an.

Obwohl bislang weit weniger als 25.000 Menschen über die Regelung nach Deutschland kamen, fordert der BWIHK, die 50.000-er-Grenze beizubehalten. Zudem müsse die Dauer der Verfahren verkürzt werden und weitere Herkunftsländer einbezogen werden, etwa die Ukraine beziehungsweise Flüchtlinge aus der Ukraine, damit sie leichter in Deutschland in Arbeit vermittelt werden können.

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