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Schulen und Kitas 

Kultusministerium sieht sich für den Hitzeschutz nicht zuständig

Das Kultusministerium plant keine Regeln für Schulen und verweist auf die Zuständigkeit von Schulleitungen und kommunale Träger. 
Kind mit pinkem Hut spielt an einem Springbrunnen.

Abkühlung im öffentlichen Raum bieten Brunnen.

dpa/Sipa USA/ Anthony Behar)

Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg plant keine landesweit verbindlichen Regeln für den Hitzeschutz an Schulen und Kitas. Auch eine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei werde es nicht geben, so das Kultusministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Stattdessen verweist das Ministerium auf die Verantwortung der Schulleitungen und der kommunalen Schulträger, die über Schutzmaßnahmen entscheiden müssten.

Die Zahl der heißen Tage mit mindestens 30 Grad Celsius hat sich laut Umweltministerium in Baden-Württemberg seit den 1960er-Jahren vervielfacht auf inzwischen durchschnittlich 15 Tage. In den Extremjahren 2003 und 2015 waren es je 24.

Ministerium verweist auf Förderprogramme von Land und Bund

Eine landesweite Verordnung für Hitzefrei lehnt das Kultusministerium dennoch ab, um den Unterrichtsausfall gering zu halten und die Betreuung der Schüler zu sichern. Eine alte Regelung, wonach Hitzefrei ab 25 Grad im Schatten um 11 Uhr möglich ist, sei rechtlich nicht mehr bindend, diene aber weiterhin als Orientierung für die Schulleitungen.

Für die Begrünung von Schulhöfen und die Installation von Schattenspendern sind die Schulträger zuständig. Wie hoch der finanzielle Bedarf wäre, um Schulen und Kitas an die zunehmende Hitze anzupassen, kann das Ministerium nicht beziffern. Es verweist auf Förderprogramme von Land und Bund, die für solche Projekte genutzt werden könnten. (epd)

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