Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Gegen Vergabe- und Haushaltsrecht verstoßen

Ärger mit der Sanierung des Bürgermeisterbüros

Maulbronns Bürgermeisters Aaron Treut hat sein Büro für 82.000 Euro renovieren lassen. Der Gemeinderat ist irritiert. Die Räte monieren Verstöße des Bürgermeisters gegen das Vergabe- und Haushaltsrecht.
Lächelnder Mann in Anzug vor unscharfem Hintergrund.

In der Kritik: Der Gemeinderat in Maulbronn kritisiert Bürgermeister Aaron Treut: Er habe das Wirtschaftlichkeitsgebot bei den Renovierungsarbeiten für sein Büro missachtet.

privat)

Maulbronn . Bei der Sanierung und Möblierung seines Büros Ende 2024 hat Maulbronns Bürgermeister Aaron Treut (parteilos) nach Einschätzung eines vom Gemeinderat eingesetzten Ausschusses gegen zentrale Grundsätze des Vergabe- und Haushaltsrechts verstoßen. Dies geht aus einem Abschlussbericht hervor, der im Mai vorgestellt wurde. Auch der Bund der Steuerzahler kritisiert den Vorgang in seiner aktuellen Mitgliederinformation. Ursprünglich waren 35.000 Euro für die Renovierung des Bürgermeisterbüros eingeplant. Tatsächlich beliefen sich die Kosten am Ende auf über 82.000 Euro.

Der Gemeinderat zeigte sich irritiert über die mangelnde Transparenz bei den Aufträgen für das Bürgermeisterbüro und bildete einen Ausschuss zur Akteneinsicht. Darin wurden dem Bürgermeister Verstöße gegen die Gemeindeordnung, das Vergaberecht sowie die örtliche Hauptsatzung vorgeworfen. Bei der Vergabe seien keine ausreichenden Vergleichsangebote eingeholt worden. Zudem sei das Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet worden. Die Ausstattung des Büros erfolgte im gehobenen Standard, unter anderem mit hochwertiger Medientechnik und Möbeln sowie einer Klimaanlage, deren Notwendigkeit nicht nachvollziehbar dokumentiert wurde, berichtet die Pforzheimer Zeitung.

Gemeinderat hätte einem Auftrag über 25.300 Euro zustimmen müssen

Ein Einzelauftrag über 25.300 Euro überschritt die in der Haushaltssatzung festgelegte Bewirtschaftungsgrenze von 25.000 Euro. Der Gemeinderat sei darüber nicht informiert worden, obwohl eine vorherige Zustimmung erforderlich gewesen wäre. Auch das städtische Bauamt sei weder in die Planung noch in die Umsetzung eingebunden gewesen; die Bauleitung wurde extern vergeben.

Die Ausschussmitglieder werteten die Verstöße als nicht hinnehmbar – auch wenn der Stadt kein unmittelbarer finanzieller Schaden entstanden sei, da die Ausstattung als werthaltig gilt. Bürgermeister Treut entschuldigte sich öffentlich, bezeichnete die Diskussion jedoch als „Politikscharmützel“. Er forderte mehr Sachlichkeit. Die Diskussion sei durch „Halbwissen und Polemik unnötig aufgebauscht“.

Strafrechtliche Konsequenzen sind bislang nicht ersichtlich. Grundsätzlich tragen Bürgermeister als Verwaltungschefs die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung von Vergaben und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben.

Welche Konsequenzen haben grobe Pflichtverletzungen

Bei groben Pflichtverletzungen kann der Gemeinderat Maßnahmen wie eine Rüge oder Missbilligung aussprechen. Bei einem Beamtenstatus wäre auch ein Disziplinarverfahren denkbar. Darüber hinaus kann die Kommunalaufsicht – etwa das Landratsamt oder das Regierungspräsidium – eine Prüfung einleiten.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch