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Gutachten vorgelegt

Haus & Grund kritisiert: Die Mietpreisbremse ist rechtswidrig

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg sorgt für juristischen Zündstoff. Eigentümerverbände werfen der Landesregierung vor, ohne aktuelle Daten und rechtliche Grundlage in Grundrechte von Vermietern einzugreifen. Ein Gutachten stellt die Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Mietpreisbremse infrage.
Zwei Personen in leerem Raum mit großen Fenstern, eine zeigt auf etwas.

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg sorgt für juristischen Zündstoff.

IMAGO)

Stuttgart/Karlsruhe . Die Landesregierung gerät in die Kritik. Sie hatte am 24. Juni beschlossen, die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg bis Ende 2025 zu verlängern. Die beiden Eigentümerverbände von Haus und Grund, Württemberg sowie sein badisches Pendant in Karlsruhe halten dies für rechtswidrig. „Wer in Grundrechte eingreift, muss belegen – und nicht behaupten. Die Landesregierung hat jedoch keine aktuelle Tatsachengrundlage für diese erneute massive Marktintervention vorgelegt“, sagen Sebastian Nothacker, der Vorstand der Eigentümer in Württemberg, und Thomas Haller, Vorstand für Baden.

Gutachten zeigt juristische Mängel auf

Sie legen dafür ein Gutachten der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff & Partner vor, wonach es den Plänen der Landesregierung „an aktuellen Daten, einer nachvollziehbaren Begründung sowie einer ernsthaften Prüfung von Alternativen fehlt“. Den Juristen zufolge sei gesetzlich festgeschrieben, dass der Staat nur dann in die Grundrechte von Eigentümern eingreifen dürfe, wenn diese Aspekte beachtet würden.

Das sei nicht der Fall. „Die Landesregierung stützt ihre Entscheidung auf eine Begründung aus dem Jahr 2020, die wiederum auf Zahlen aus den Jahren 2011 bis 2019 basiert. Eine aktuelle Analyse der angespannten Wohnungsmärkte liegt nicht vor. Es wurde schlicht die alte, bisherige Gebietskulisse in Bezug genommen – die sich aber inzwischen vielerorts entscheidend verändert haben kann.“

Thomas Haller (li.) von Haus und Grund Baden sowie sein württembergischer Kollege Sebastian 
Nothacker warnen: Der Staat darf nicht beliebeig in die Grundrechte von Eigentümern eingreifen.
Haus&Grund)

Alternativen wie Bauen, Beschleunigen oder steuerliche Anreize seien nicht geprüft worden

„Damit fehlt der aktuellen Verordnung die Rechtsgrundlage“, so Haller und Nothacker. Es seien weder Alternativen wie Bauen, Beschleunigen oder steuerliche Anreize ernsthaft geprüft worden, noch seien die Ergebnisse transparent gemacht worden.

„Eine Mietpreisbremse ist ein scharfes, zeitlich begrenztes Notinstrument und darf nicht zum Dauerzustand werden. Wer sie ohne frische Prüfung immer wieder neu erlässt, verlässt den zulässigen rechtlichen Rahmen“, betonen die Eigentümervertreter und fordern, sie abzuschaffen. Auch weil sie keine neuen Wohnungen schaffe und auch bislang nicht zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt geführt habe. „Baden-Württemberg braucht ein klares Bekenntnis zu Eigentumsschutz und Investitionsfreundlichkeit. Nur so gelingen eine nachhaltige Wohnraumoffensive und faire Mieten ohne staatlichen Zwang.“

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