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Rettungsdienst 

Ehrenamtliche fordern mit Blaulicht-Demo gleiche Rechte für alle Helfer 

Der Ehrenhof des Neuen Schlosses in Stuttgart war am Donnerstag in blau gehüllt: 100 Einsatzkräfte aus ganz Baden-Württemberg haben sich mit 50 Fahrzeugen dort eingefunden. Worauf sie aufmerksam machen wollten? Darauf, dass ehrenamtliche Helfer im Rettungsdienst nicht bei allen Einsätzen dieselben Rechte haben, wie die von Feuerwehr und THW.
Viele Menschen in roten Uniformen vor Rettungsfahrzeugen und einem großen Gebäude.

Vor dem Neuen Schloss haben sich 150 Einsatzkräfte mit 50 Fahrzeugen und ihren Forderungen eingefunden.

DRK / Andreas Ebinger)

Stuttgart. Der Ehrenhof des Neuen Schlosses in Stuttgart war am Donnerstag in blau gehüllt: 150 Einsatzkräfte aus ganz Baden-Württemberg haben sich mit 50 Fahrzeugen dort eingefunden. Um 13 Uhr erhielten sie einen „Alarm“, versammelten sich hinter einer symbolischen Schranke. Worauf sie aufmerksam machen wollten? Darauf, dass ehrenamtliche Helfer im Rettungsdienst nicht bei allen Einsätzen dieselben Rechte haben, wie die von Feuerwehr und THW.

Den Helferinnen und Helfern des DRK und der anderen Hilfsorganisationen fehlen bislang landesweit einheitliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung – anders als bei Feuerwehr und THW, teilt das DRK mit. Nur im Katastrophenfall und bei außergewöhnlichen Einsatzlagen sei geklärt, dass sie von der Arbeit freigestellt werden und einen Lohnersatz erhalten. Bei kleineren Einsätzen, für Übungen oder die Aus- und Fortbildung müssten sie Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen.

Dabei setzt das Land im Katastrophenschutz auf ehrenamtliche Strukturen. Mit 6000 Helfern stellt das DRK rund 95 Prozent der behördlich eingeplanten Einheiten. Weitere 35.000 engagieren sich in den Bereitschaften. Bei größeren Lagen werden sie hinzugezogen.

DRK übergibt Forderungen an den Innenausschuss 

Das DRK begrüßt vieles, was im neuen Katastrophenschutzgesetz geplant ist: höhere Pauschalen und eine unbürokratische Kostenübernahme. „Das ist ein guter Schritt – aber er schließt nicht die Gerechtigkeits- und Rechtssicherheitslücke bei der Freistellung außerhalb von Katastrophenlagen“, so Jürgen Wiesbeck, Katastrophenschutzbeauftragter des Landesverbands Baden-Württemberg.

Der Katastrophenschutzbeauftragte vom Badischen Roten Kreuz, Peter Rombach, ergänzt: „Wir sind verlässliche Partner auf Augenhöhe – operativ, konzeptionell, landesweit. Verankern Sie die rechtliche Gleichstellung, schreiben Sie die Vollfinanzierung fest und modernisieren Sie die Strukturen.“

Gemeinsam übergaben sie dem Innenausschuss des Landtags zehn Forderungen für einen zukunftsfähigen Bevölkerungsschutz.

Mehr zum Thema: 

Das DRK ist unzufrieden mit dem Gesetzentwurf | Staatsanzeiger BW

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