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Vergabestellen müssen auf korrekte Vergabeverfahren achten

Finanzminister Bayaz erhält rund 13 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen und gibt 8,75 Milliarden Euro an die Kommunen weiter.
dpa/Matthias Balk)Berlin . Grünes Licht für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Die Bundesregierung wird rund 100 Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern und Kommunen bereitstellen – verteilt über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Über diese Zeit hinweg ist mit einem außergewöhnlich großen Beschaffungs- und Vergabevolumen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu rechnen.
Baden-Württemberg erhält einen Anteil von rund 13 Milliarden Euro
Baden-Württemberg stehen nach dem Königsteiner Schlüssel insgesamt 13,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zu. Wie Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) mitteilte, sollen rund zwei Drittel – etwa 8,75 Milliarden Euro – direkt an die Kommunen weitergegeben werden. Diese können über die Verwendung der Mittel eigenständig entscheiden. Eine Verrechnung mit bestehenden Förderprogrammen ist laut Finanzministerium ausgeschlossen. Zusätzlich unterstützt das Land die Kommunen in den Jahren 2025 und 2026 mit 550 Millionen Euro aus eigenen Mitteln.
Das Gesetz zum Sondervermögen enthält klare Fristen für die Mittelverwendung sowie Berichtspflichten gegenüber Bund und Ländern. Vergabestellen müssen bei diesen Projekten besonders auf fristgerechte Umsetzung, förderrechtliche Korrektheit und korrekte Vergabeverfahren achten, um die Zweckbindung der Mittel zu gewährleisten. Die Mittel sollen gezielt in zentrale Zukunftsfelder fließen: Verkehrs- und Gesundheitsinfrastruktur, Energieversorgung, Digitalisierung sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Auf auf Compliance, Transparenz und nachhaltige Beschaffung achten
Zugleich erwartet der Gesetzgeber, dass Fördermittelgeber und Prüfbehörden verstärkt auf Compliance, Transparenz und nachhaltige Beschaffung achten. Vergabestellen sollten daher frühzeitig die nötigen Kapazitäten und Vergabekompetenzen aufbauen.
Das Sondervermögen wurde im März 2025 durch eine Grundgesetzänderung geschaffen. Der Bundesrat hat dem zugrunde liegenden Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) am 17. Oktober zugestimmt. Damit ist die gesetzliche Grundlage für die Mittelverteilung geschaffen. Nach der Zustimmung des Bundesrats folgt nun die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt.