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Landtag beschließt mit Stimmen von Grünen und CDU das Grundsteuergesetz

Im Landtag wurde über Möglichkeiten zur Stundung der Grundsteuer diskutiert.
IMAGO/Sven Simon)Stuttgart. Der FDP-Änderungsantrag zu Härtefällen im Grundsteuereinzug hat im Landtag eine Debatte über die Möglichkeiten der Stundung ausgelöst. „Schon nach der geltenden Rechtsordnung haben die Kommunen die Möglichkeiten, aktiv zu werden“, erläuterte Albrecht Schütte, der Finanzexperte der CDU-Fraktion. Sie könnten zur Vermeidung solcher Härtefälle Steuern stunden oder sogar ganz erlassen, „vor allem um eine Existenzgefährdung abzuwenden“.
Für die Liberalen widersprach Frank Bonath vehement. Denn der Verweis auf die Abgabenordnung sei zwar richtig, die komme aber nicht zur Anwendung, weil eine Verkürzung oder Stundung nur erlaubt sei, „wenn die persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausreicht“.
Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) erinnerte daran, dass auch die kommunalen Landesverbände den von der FDP geforderten, zusätzlichen Paragrafen ablehnten. Mit den Stimmen von Grünen und CDU wurde das Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes angenommen.