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Patientendaten können künftig weiter gegeben werden

Patientendaten aus Krankenhäusern dürfen künftig in Baden-Württemberg für Forschungszwecke weitergegeben werden.
IMAGO/Pond5 Images)Stuttgart. In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg haben neben den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen auch die SPD und die FDP für den Vorstoß gestimmt, Patientendaten an Dritte zu Forschungszwecken weiterzugeben. Die AfD lehnte den Gesetzentwurf dagegen ab.
Norbert Knopf (Grüne) erläuterte, dass Gesundheitsdaten verantwortungsvoll genutzt werden sollen für Forschung und Versorgung. „Mit dieser Änderung des Landeskrankenhausgesetzes nutzen wir eine Öffnungsklausel des Bundesrechts“, betonte er. Das bedeute, dass Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Universitätskliniken künftig Gesundheitsdaten unter strengen Auflagen auch an Dritte weitergeben können zur medizinischen, pflegerischen und rehabilitativen Forschung.
AfD lehnt die Weitergabe von Patientendaten an Dritte ab
Michael Preusch (CDU) gab zu bedenken, dass Schwierigkeiten entstehen könnten, weil nach seiner Einschätzung weiterhin einige Regelungen des Gesetzes über die Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes hinaus gehen. Er bedauerte, dass sich die Koalition nicht auf einen größeren, mutigeren Entwurf verständigen konnte.
Für Carola Wolle (AfD) greift das Gesetz massiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hält es dagegen für „einen bedeutenden Schritt für die Gesundheitsforschung und den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg, weil wir erstmals Gesundheitsdaten aus Krankenhäusern unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte weitergeben können“.