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Das Kreuz mit den Quadraten

Gegen den Hersteller des Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ hat Ritter Sport geklagt, weil der Schokoladenhersteller seine Markenrechte an der quadratischen Verpackung verletzt sieht.
dpa/Uwe Anspach)Seit Beginn des 17. Jahrhunderts sind Mannheim und die Quadrate untrennbar verbunden. Seit über 400 Jahren bewahrt die Stadt am Zusammenfluss von Neckar und Rhein ihre stadtplanerische Besonderheit und das ganz ohne Patent- und Markenschutz. Doch wer als Unternehmer in Mannheim zu Hause ist und mit dem Alleinstellungsmerkmal seiner Heimatstadt werben will, sei gewarnt. Das Quadrat ist hierzulande nicht mehr nur eine geometrische Form oder ein stadtplanerisches Element aus der Barockzeit. Das Quadrat ist eine dreidimensionale Marke, seit sich ein Schokoladenhersteller aus dem Schönbuch, die Form seiner Tafeln anno 1996 und 2001, schützen ließ.
Gericht sieht keine Verwechslungsgefahr
Seither kämpft das Unternehmen wie ein Ritter gegen jedwede Nachahmer, die es wagen, Süßkram in Verpackungen mit gleicher Kantenlänge in die Supermarktregale oder den Onlinehandel zu bringen. Doch diesmal könnte der Rechtsstreit für die Traditionsfirma, der zur Mannheimer Quadrate-Tradition aber fast 300 Jahre fehlen, ausgehen, wie einst der Kampf von Don Quichotte, dem Ritter von der traurigen Gestalt, gegen die Windmühlen. Denn das Landgericht Stuttgart hat durchblicken lassen, dass es zwischen den Tafeln aus Waldenbuch und einem Mannheimer Müsliriegel nicht wirklich eine Verwechslungsgefahr sieht. Die gesunde Alternative zur Schokolade ist zwar quadratisch, geht aber von der Größe her eher als Bonsaiausgabe der geschützten Ritter-Rüstungen durch. Doch von einer Niederlage in der ersten Instanz hat sich der Schoko-Don Quichotte noch nie stoppen lassen und die Windmühlen der Plagiatoren auch schon besiegt.