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Schutz vor häuslicher Gewalt

Städte fordern Klarheit bei Gewalthilfegesetz

Das Gewalthilfegesetz verspricht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung – doch Kommunen warnen vor finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Der Städtetag fordert Klarheit und eine verlässliche Finanzierung.

Das Gewalthilfegesetz gibt Opfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen verbindlichen Anspruch auf Schutz und Beratung.

IMAGO/imageBROKER/Veronika Korneva)

Stuttgart. Seit Jahrzehnten wird der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen weltweit am 25. November begangen. Er ist den Frauen und Mädchen gewidmet, die Gewalterfahrungen erlebt haben, und macht auf ihre Situation aufmerksam.

In Deutschland wurden 2024 insgesamt 171 100 Fälle von Partnerschaftsgewalt registriert (plus 1,9 Prozent). Fast 80 Prozent der Betroffenen waren weiblich, drei von vier Tätern männlich. Besonders im häuslichen Bereich steigen die Zahlen weiter an und auch Tötungsdelikte an Frauen bleiben ein gesellschaftliches Problem: Im Durchschnitt wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-) Partner getötet.

Bundesgesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar

Die 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Koordination von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Deutschland trat sie am 1. Februar 2018 in Kraft und gibt Impulse für die Umsetzung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Im Februar hat der Bund einen wesentlichen Teil davon auf den Weg gebraucht: Das Gewalthilfegesetz (GewHG) stellt einen Paradigmenwechsel im Gewaltschutz dar, indem es Opfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ab dem Jahr 2032 einen Anspruch auf Schutz und kostenlose, diskriminierungsfreie Beratung gewährt. Der Bund will mit rund 2,6 Milliarden Euro den Ausbau der Hilfsangebote finanzieren.

Welche Aufgaben übernehmen die Kommunen? Der Städtetag Baden-Württemberg unterstützt die Zielrichtung des Gesetzes. Ein verlässliches Hilfesystem sei essenziell, betont Geschäftsführer Ralf Broß. Für die praktische Umsetzung seien aber die Länder verantwortlich. Sollten die Kommunen herangezogen werden, sieht der Städtetag erhebliche zusätzliche Aufgaben auf diese zukommen.

Das Land müsste diese finanziell hinterlegen – insbesondere den Ausbau der Schutzplätze bis zur Sicherstellung kostenfreier Beratungsangebote und einer stärkeren Vernetzung vor Ort, so Broß.

Klarheit für die Städte, wie das Gesetz konkret ausgestaltet wird

Der Städtetag bezweifelt, dass die 2,6 Milliarden Euro ausreichen, um die neuen Standards dauerhaft zu finanzieren. „In Baden-Württemberg stehen wir erst am Anfang der Gespräche mit dem Land, parallel tauschen wir uns intensiv mit anderen Bundesländern aus“, so das Städtetags-Vorstandsmitglied.

Der Städtetag fordert Klarheit, wie das Gesetz und seine Finanzierung im Land konkret ausgestaltet werden. „Wir erwarten, dass Bund und Land ihrer Verantwortung gerecht werden.“ Das gelte umso mehr, als Baden-Württemberg im Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hatte.

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