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Verbände fordern: Losvergabe nicht weiter aufweichen

Handwerk und mittelständische Bauwirtschaft kämpfen für die Vergabe von Bauaufträgen in kleinen Losen.
imago images/YAY Images)Berlin/Stuttgart. Vor der Abstimmung im Bundestag über das Vergabebeschleunigungspaket haben die Spitzenverbände des Baugewerbes, des Handwerks, der Architekten und Ingenieure ihre Forderung bekräftigt, die Vergabe nach Losen nicht aufzuweichen. „Beim Vergabebeschleunigungsgesetz geht es um echte Mittelstandspolitik. Wer den Losgrundsatz weiter aushöhlt, schiebt öffentliche Aufträge in Richtung großer Konzerne und lässt regionale Betriebe außen vor“, erklärte etwa der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Bundesrat will stärkere Zusammenfassung von Losen
In einem Positionspapier fordern die Verbände den Bundestag auf, am Entwurf der Bundesregierung festzuhalten. Dieser ergänze die bestehenden Ausnahmen vom Losgrundsatz „sinnvoll um eine weitere Möglichkeit für Projekte aus dem Sondervermögen.“ Er komme aber den Wünschen von Bauindustrie und Kommunen schon sehr weit entgegen. Für die mittelständische Bau- und Planungsbranche sei dies ein „gerade noch tragbarer Kompromiss.“
Den hatte jedoch der Bundesrat infrage gestellt. Die Länderkammer setzte sich im September in einer Stellungnahme für weitergehende Ausnahmen vom Losgrundsatz ein.
Bundesrechnungshof: Generalunternehmer teurer
Konkret soll demnach eine Zusammenfassung von Teil- oder Fachlosen möglich sein, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen und nicht nur, wenn sie es erfordern. So war es im Regierungsentwurf formuliert worden. Der Bundesrat erhofft sich davon mehr Flexibilität bei der Auftragsvergabe und eine „praxistauglichere und unbürokratischere Lösung mit größerem Beschleunigungspotenzial“.
Diese Argumentation weisen die Verbände in ihrem Positionspapier zurück. Würden mehr Projekte an Generalunternehmer vergeben, statt aufgeteilt in Lose, bringe das keine schnelleren Planungs- und Bauabläufe. Und dies führe zu höheren Kosten, wie der Bundesrechnungshof ermittelt habe.