Aus dem Landtag

Verbände kritisieren Gesetzentwurf zur Pflege und Teilhabe

Der Entwurf für das „Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität“ wurde bei einer Anhörung im Landtag von Verbänden scharf kritisiert. Die Landesregierung will das Gesetz noch vor der Landtagswahl am 8. März durch den Landtag bringen. 
Person in Rollstuhl, Hand am Rad, kariertes Hemd.

Der Entwurf für das „Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität“ wurde bei einer Anhörung im Landtag von Verbänden scharf kritisiert.

dpa/Zoonar/Robert Kneschke)

Stuttgart. Unter anderem am geplanten Umgang mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften (WG) sind in der Landtagsanhörung zum neuen „Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität“ die Grenzen von Entbürokratisierung deutlich geworden. Gabriele Beck, Vorsitzende der zuständigen Arbeitsgemeinschaft, kritisierte die Pläne der Landesregierung scharf, in WGs künftig auf Kontrollen und Vorgaben zu verzichten.

„Ein Konzept für ambulante Betreuung zu verlangen, ist keine Bürokratie“, so Beck, die auch darauf verwies, dass nach den Plänen Einrichtungen mit 80 Plätzen sich in zehn WGs trennen könnten, um nicht mehr unter die Heimaufsicht zu fallen. Zugleich würden WGs als künftige Wohnform gepriesen.

Auch andere Fachleute, darunter die AOK, der Sozialverband VDK und der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, sprachen sich gegen die Absenkung von Standards aus oder gegen den Ersatz von verbindlichen Vorgaben durch eine freiwillige Zertifizierung.

Ute Leidig (Grüne), die Staatssekretärin im Sozialministerium, verteidigte das vorgelegte Gesetz dagegen, weil es dem Prinzip „Vertrauen statt Kontrolle“ gehorche. Mit Ordnungspolitik könne keine humane Haltung erreicht werden. Man müsse davon loskommen, sich „mit Regelungen zuzuknallen“ Außerdem seien Flexibilisierungen und Entbürokratisierungen „im Auftrag der Entlastungsallianz umgesetzt worden“, so Leidig weiter, die vor allem die Entlastung der Heimaufsichtsbehörden bei Stadt- und Landkreisen durch die Novelle hervorhob. Und Experten aus dem Ministerium machten deutlich, dass in ambulanten WGs nur ein geringer Anteil der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg lebe.

Im Februar 2026 soll das Gesetz endgültig verabschiedet werden – nicht ohne Nachbesserungen, wie die Vertreter von Grünen und CDU durchblicken ließen. (bjhw)

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