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Aus dem Landtag

Änderungen an Hochschulen

Der Landtag hat den Klinikverbund Heidelberg-Mannheim beschlossen und Änderungen im Jurastudium ermöglicht, sodass bei nicht bestandenem Staatsexamen ein Bachelorabschluss möglich ist. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) verwies auf hohe Durchfallquoten. Anträge von SPD und FDP fanden in weiteren Punkten keine Mehrheit.
Eine Frau spricht am Rednerpult im Landtag von Baden-Württemberg.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) äußerte sich zu Änderungen im Hochschulbereich.

IMAGO/Arnulf Hettrich)

Stuttgart. Mit der Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes haben die Fraktionen des Landtages den Weg frei gemacht für den Klinikverbund Heidelberg-Mannheim. Dieser soll die Verbindung der Krankenversorgung mit Forschung und Lehre in der Region Rhein-Neckar dauerhaft sichern.

Weiter wurde beschlossen, dass Jurastudenten ihr Studium mit dem Bachelor abschließen können, wenn sie das Staatsexamen nicht bestehen.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) erläuterte, dass jeder dritte Jurastudent im Land das Staatsexamen nicht bestehe, „einige sogar endgültig“. Das Gesetz gilt auch rückwirkend für die Zeit der Corona-Pandemie.

Verlängert wurde außerdem die Befreiung von Studiengebühren für ukrainische Studierende. Abgelehnt wurde der SPD-Antrag zur Abschaffung von Gebühren für ausländische Studierende, auch wenn die Grünen grundsätzlich auch dafür sind. Auch der FDP-Antrag zur Abschaffung der Zivilklausel fand keine Mehrheit. Olschowski stellte klar, dass es für Landes-Hochschulen keine allgemeine Zivilklausel gebe. Dies liege im Ermessen der Hochschulen.

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