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Compliance-Vorwürfe gegen Autobahn GmbH

Baustelle der Autobahn GmbH.
Autobhan GmbH/ Martin Leissl)Berlin . Die Autobahn GmbH in Berlin steht im Verdacht, gegen Compliance-Regeln bei Vergabeverfahren verstoßen zu haben. Wie das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet, sollen offenbar sensible Betriebs- und Geschäftsinformationen der bundeseigenen Gesellschaft an eine Unternehmensberatung geflossen sein, die diese bei Ausschreibungen der Autobahn GmbH zum eigenen Vorteil genutzt haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft prüfe den Fall, so das „Handelsblatt“. Die Zeitung beruft sich dabei auf Ermittlerkreise.
Sensible Daten könnten an externe Berater geflossen sein
In dem Fall habe ein Mitarbeiter der externen Beratungsgesellschaft EY im Auftrag einer hohen Autobahn-Führungskraft eine Liste aller externen Beraterverträge der bundeseigenen Gesellschaft – inklusive Namen, Tagessätze, Volumina und Projekte angefordert. Sensible Daten seien so an den externen Berater von EY geflossen, wo sie möglicherweise als Wettbewerbsvorteil genutzt wurden.
Die Vergabeverordnung (VgV, Paragraf 5) verpflichtet Auftraggeber, vertrauliche Informationen anderer Bieter zu schützen – ihre Weitergabe an Wettbewerber verstößt gegen die Wahrung der Vertraulichkeit und ermöglicht unzulässige Einblicke in Kalkulationen.
Brisant ist, dass sich EY in der Folge auch weiter an Ausschreibungen im IT-Bereich der Autobahn GmbH beteiligt haben soll. Das Unternehmen habe im Mai 2025 den Zuschlag für eines von vier Losen erhalten, als die Autobahn GmbH ihren IT-Betrieb samt Infrastruktur und Sicherheit ausgeschrieben hatte. Die Autobahn GmbH des Bundes erklärte auf Nachfrage des Handelsblatts, dass es eine „interne Prüfung“ gebe, „zu der man aus rechtlichen Gründen derzeit keine Auskunft geben könne. EY wollte sich zu dem Fall nicht äußern.
Interessenkonflikte müssen vermieden werden
Das Vergaberecht verlangt ein diskriminierungsfreies, faires Verfahren ohne unzulässige Vorteile für einzelne Bieter; Interessenkonflikte müssen vermieden oder wirksam bereinigt werden.
Erhält ein Bieter durch Mitwirkung an internen Auswertungen exklusive Kenntnisse über konkurrierende Unternehmen, kann dies einen Interessenkonflikt begründen, der – wenn er nicht anders behoben werden kann – bis zum Ausschluss dieses Unternehmens von Vergabeverfahren führen kann (Paragraf 124 Absatz 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).