Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Interessenkonflikte

Compliance-Vorwürfe gegen Autobahn GmbH

Die staatseigene Gesellschaft steht im Verdacht, sensible Daten von Wettbewerben herausgegeben zu haben. Damit könnte sie einem Bieter unzulässige Einblicke in die Kalkulationen seiner Mitbewerber ermöglicht haben.
Drei Lastwagen und Arbeiter auf einer Baustelle, Asphalt wird aufgetragen.

Baustelle der Autobahn GmbH.

Autobhan GmbH/ Martin Leissl)

Berlin . Die Autobahn GmbH in Berlin steht im Verdacht, gegen Compliance-Regeln bei Vergabeverfahren verstoßen zu haben. Wie das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet, sollen offenbar sensible Betriebs- und Geschäftsinformationen der bundeseigenen Gesellschaft an eine Unternehmensberatung geflossen sein, die diese bei Ausschreibungen der Autobahn GmbH zum eigenen Vorteil genutzt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft prüfe den Fall, so das „Handelsblatt“. Die Zeitung beruft sich dabei auf Ermittlerkreise.

Sensible Daten könnten an externe Berater geflossen sein

In dem Fall habe ein Mitarbeiter der externen Beratungsgesellschaft EY im Auftrag einer hohen Autobahn-Führungskraft eine Liste aller externen Beraterverträge der bundeseigenen Gesellschaft – inklusive Namen, Tagessätze, Volumina und Projekte angefordert. Sensible Daten seien so an den externen Berater von EY geflossen, wo sie möglicherweise als Wettbewerbsvorteil genutzt wurden.

Die Vergabeverordnung (VgV, Paragraf 5) verpflichtet Auftraggeber, vertrauliche Informationen anderer Bieter zu schützen – ihre Weitergabe an Wettbewerber verstößt gegen die Wahrung der Vertraulichkeit und ermöglicht unzulässige Einblicke in Kalkulationen.

Brisant ist, dass sich EY in der Folge auch weiter an Ausschreibungen im IT-Bereich der Autobahn GmbH beteiligt haben soll. Das Unternehmen habe im Mai 2025 den Zuschlag für eines von vier Losen erhalten, als die Autobahn GmbH ihren IT-Betrieb samt Infrastruktur und Sicherheit ausgeschrieben hatte. Die Autobahn GmbH des Bundes erklärte auf Nachfrage des Handelsblatts, dass es eine „interne Prüfung“ gebe, „zu der man aus rechtlichen Gründen derzeit keine Auskunft geben könne. EY wollte sich zu dem Fall nicht äußern.

Interessenkonflikte müssen vermieden werden

Das Vergaberecht verlangt ein diskriminierungsfreies, faires Verfahren ohne unzulässige Vorteile für einzelne Bieter; Interessenkonflikte müssen vermieden oder wirksam bereinigt werden.

Erhält ein Bieter durch Mitwirkung an internen Auswertungen exklusive Kenntnisse über konkurrierende Unternehmen, kann dies einen Interessenkonflikt begründen, der – wenn er nicht anders behoben werden kann – bis zum Ausschluss dieses Unternehmens von Vergabeverfahren führen kann (Paragraf 124 Absatz 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch