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Was wurde eigentlich aus „Rettet die Bienen“?

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetz sind Blühstreifen und neue Vorgaben für Flächen erkennbar.
IMAGO/Silas Stein)2019 war Artensterben plötzlich kein Randthema mehr, sondern landespolitischer Hauptsatz. Aus einem Volksbegehren wurde Gesetz: Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verpflichtete sich Baden-Württemberg zu weniger chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, mehr ökologischer Landwirtschaft und einem stärkeren Schutz von Lebensräumen. Die Ziele waren ambitioniert – und von Beginn an umstritten, weil sie konkrete Folgen für Landwirtschaft, Kommunen und öffentliche Flächen hatten.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fällt die Bilanz differenziert aus. Naturschutz- und Ökolandbauverbände sprechen von einem wirksamen Instrument, sehen aber weiterhin erheblichen Umsetzungsbedarf. Insbesondere Tempo und Verbindlichkeit seien entscheidend, damit die gesetzlichen Vorgaben nicht hinter den Erwartungen zurückbleiben. Das Land verweist unterdessen auf Fortschritte: Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel sei zuletzt erneut gesunken, teilte das Umweltministerium mit. Im Alltag zeigt sich das Gesetz vor allem in einzelnen Maßnahmen. Dazu zählen zusätzliche Blühstreifen, veränderte Vorgaben für die Pflege öffentlicher Grünflächen und neue Rahmenbedingungen für landeseigene Flächen. Auch in Förderprogrammen spielt Biodiversität eine größere Rolle.