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Halbzeitbilanz des Biodiversitätsstärkungsgesetzes fällt durchwachsen aus

Flächen für Insekten sind ein Thema, wenn es um die Stärkung der Biodiversität geht.
NABU/Katja Wörner)Radolfzell. Es waren ambitionierte Ziele, die sich das Land mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz im Jahr 2020 gesetzt hat. So sollte der Biotopverbund zur Vernetzung von Lebensräumen bis 2030 15 Prozent der Landesfläche umfassen. Der Ökolandbau soll auf 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet werden und der Einsatz von Pestiziden halbiert werden. Weitere Themen sind ein besserer Schutz für Streuobstwiesen, die Ausweisung von Refugialflächen, um Rückzugsräume für Insekten und Vögel zu schaffen, auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen, mehr Insektenschutz auf öffentlichen Grünflächen und ein Online-Verzeichnis für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur.
Der Landesvorsitzende des Naturschutzbunds (NABU), Johannes Enssle, räumt ein, dass die Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren zahlreiche Aktivitäten im Bereich des Artenschutzes angestoßen hat. „Da sich die Landesregierung einer unabhängigen externen Evaluation selbst nicht stellen wollte, haben wir das als Verbände in Angriff genommen“, so Enssle bei den Naturschutztagen in Radolfzell am Bodensee. Diese finden jedes Jahr vom 3. bis 6. Januar statt. Beauftragt haben die Verbände das Unternehmen CEval aus Saarbrücken, dass sich auf solche Evaluationen spezialisiert hat. Die Zwischenbilanz der Verbände fällt danach durchwachsen aus.
Naturschutzverbände fordern ein Nachsteuern
„Unsere Analyse zeigt, dass sich das Land in vielen Bereichen auf den Weg gemacht hat. Es braucht an zentralen Stellen aber deutlich mehr Engagement, um die Ziele zu erreichen“, sagt die Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt- und Naturschutz (BUND), Sylvia Pilarsky-Grosch. Von der nächsten Landesregierung fordert sie ein Nachsteuern.
Tobias Miltenberger, Geschäftsführer von „Pro Biene“ und einer der Initiatoren des Volksbegehrens macht dies am Beispiel Ökolandbau deutlich. Die Landesregierung hat einiges zur Förderung des Ökolandbaus auf den Weg gebracht, etwa die Bio-Musterregionen, eine bessere Förderung für Ökobetriebe oder Initiativen zum Ausbau des Bioangebots in öffentlichen Kantinen. Trotz guter Vorsätze und Konzepte tritt sie aber bei der Umsetzung auf der Stelle“, so Miltenberger. Denn die Bioanbaufläche wächst nur sehr langsam, in fünf Jahren waren es nur drei Prozentpunkte. Und mit einem Anteil von insgesamt 15 Prozent ist das Land damit noch weit von 30 bis 40 Prozent im Jahr 2030 entfernt.
Pestizidreduktion stagniert
Auch die Pestizidreduktion stagniert. „Eine Senkung um bislang nur 12 Prozent ist angesichts des Artensterbens bei Feldvögeln und Insekten nicht ausreichend. Die angestrebte Reduktion von 40 bis 50 Prozent wird bis 2030 nur zu erreichen sein, wenn das Land seine Anstrengungen zum Ausbau des Ökolandbaus und zur Ausweitung pestizidarmer Anbaumethoden noch einmal deutlich erhöht“, sagt Enssle.
Enttäuschend ist für die Naturschützer auch die Bilanz bei den Refugialflächen in der Landwirtschaft. Zehn Prozent sollen hier jeweils im Grünland, im Ackerbau und bei den Sonderkulturen wie Obst, Wein und Hopfen erreicht werden. Dabei geht es um Flächen, in denen Insekten und Vögel Schutz und Nahrung innerhalb der Agrarstrukturen finden. Im Grünland werden die vorgesehenen zehn Prozent erreicht, in den anderen Bereichen nicht. „Wenn die Landwirtschaft die zehn Prozent im Ackerbau hinbekommt, kann das Blatt beim Artensterben wirklich gewendet werden“, sagt Enssle. Doch diese Flächen müssen auch für die Landwirtschaftsbetriebe attraktiver werden, etwa in dem ihre Anlage besser honoriert wird. Die Naturschutzverbände fordern hier höhere Förderprämien für die Bauern.
Biotopverbund ist gut gestartet
Besser sieht es beim Biotopverbund aus. Dieser ist nach Angaben von Pilarsky-Grosch gut gestartet. Auch der Schutz von Streuobstwiesen wurde verbessert. Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzbunds ist froh, dass das Kompensationsverzeichnis nun endlich an den Start gegangen ist, fünf Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes. In dem Online-Verzeichnis sind transparent Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur festgeschrieben. „Für die transparente Umsetzung des Naturschutzrechts und den Abbau von Vollzugsdefiziten in Baden-Württemberg ist das ein Meilenstein. Es kommt nun darauf an, auch zurückliegende Maßnahmen zügig einzutragen“, so Bronner.
Ernüchternd fällt seine Bilanz hingegen bei den Schottergärten aus. Diese sind in Baden-Württemberg inzwischen verboten und dürfen nicht mehr angelegt werden. „Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist in dieser Sache untätig. Obwohl die rechtlich Verbotslage mittlerweile klar ist, wird nichts gegen vorhandene Schotterwüsten unternommen, selbst neue werden vielerorts angelegt“, kritisiert Bronner. Ein Lichtblick ist für ihn, dass inzwischen einige Städte und Gemeinden sich des Themas angenommen haben.
Biodiversitätsstärkungsgesetz: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kurzbericht: Evaluation der Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes