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Sexuelle Belästigung

Schutz vor sexueller Belästigung ist eine Arbeitgeberpflicht

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist laut der Expertin Sirid Böhm aus München keine Ausnahme, sondern Alltag. In einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg berichtet rund jede fünfte beschäftigte Person von Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Arbeitsumfeld.
Frau am Schreibtisch mit Laptop, Mann steht dahinter, Herz- und Fragezeichen-Symbole.

Sexuelle Belästigung ist eine psychische Belastung für die betroffene Person.

IMAGO/Zoonar)

Stuttgart/München. Frauen erleben mit etwa 24% deutlich häufiger Belästigung als Männer (15%) – und das ist nur das Hellfeld. Sexuelle Belästigung wird häufig aus Scham oder aus Angst vor negativen beruflichen Konsequenzen nicht gemeldet.

Dabei ist die Wahrnehmung die Gleiche: Männer und Frauen bewerten sehr ähnlich, was als belästigendes Verhalten gilt, auch dies belegt die Studie des IAB.

Sexuelle Belästigung ist auch ein wirtschaftliches Risiko

Sexuelle Belästigung ist nicht nur eine psychische Belastung für die betroffene Person, sondern auch ein wirtschaftliches Risiko für Unternehmen. 72% der betroffenen Betriebe beobachten negative Konsequenzen, wie einen Rückgang der Arbeitsmoral, höhere Fehlzeiten und eine sinkende Personalbindung. Vielen ist nicht bewusst, was arbeitsrechtlich als Belästigung gilt. Die Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) schafft Klarheit: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist.

Besonders wichtig: Das Gesetz definiert Belästigung über die objektive Wahrnehmung des Geschehens und das subjektive Empfinden der Betroffenen – nicht über die Absicht der handelnden Person.

Ob ein Verhalten „nur als Scherz gemeint“ war, ist irrelevant. Entscheidend ist, ob es objektiv einen sexuellen Charakter hat und die betroffene Person sich dadurch belästigt fühlt.

Dazu zählen verbale, physische und non-verbale Formen: Jede unerwünschte Berührung oder Annäherung, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, sexualisierte Sprüche, Witze, Kommentare oder Fragen zum Privatleben, außerdem anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen oder das Zeigen pornografischer Bilder.

Eine Studie der ADS schlüsselt die Häufigkeit auf: 62% der Befragten erlebten sexualisierte Kommentare, 44% unerwünschte Blicke oder Gesten und 26% unerwünschte Berührungen. Die Belästigung geht mehrheitlich von männlichen Personen aus.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Beschäftigte und nimmt Arbeitgeber in die Pflicht. Betriebe haben eine klare Präventions- und Informationspflicht. Sie müssen über den gesetzlichen Schutz vor Belästigung informieren, vorbeugende Maßnahmen treffen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können.

Jede Beschwerde muss ernsthaft geprüft werden und konkrete Schutzmaßnahmen (von der Ermahnung bis zur Kündigung) ergriffen werden, um eine Wiederholung zu unterbinden.

Dieser Schutz ist gesetzliche Pflicht, egal von wem die Belästigung ausgeht – ob von Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen oder externen Vertragspartnern. Er gilt für den gesamten Arbeitskontext und umfasst Dienstreisen, Arbeitswege, Firmenfeiern und die digitale Kommunikation.

Anspruch auf einen Schutz durch den Arbeitgeber

Betroffene haben außerdem Anspruch auf Schutz durch den Arbeitgeber und Kündigungsschutz, wenn sie sich gegen Belästigung wehren. Für Personen, die sexuell belästigt wurden, ist es sinnvoll, sich zunächst beraten zu lassen – zum Beispiel durch das Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen, das Männerhilfetelefon oder die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti).

Zur Person: Sirid Böhm

Sirid Böhm berät Unternehmen dabei, ihren Transformationsprozess hin zu einer vielfältigen, fairen und inklusiven Organisation zu gestalten. Im Fokus stehen dabei strukturelle sowie kulturelle Veränderungen, die eine echte Transformation ermöglichen. Sie begleitet Unternehmen von der Entwicklung unternehmensweiter Diversity Strategien bis hin zur Umsetzung dieser Strategien mithilfe konkreter Maßnahmen beispielsweise durch Führungskräfte- und/oder Mitarbeitenden-Workshops sowie kommunikative Maßnahmen.

Sirid Böhm berät Unternehmen bei der Gestaltung eines vielfältigen, fairen und inklusiven Transformationsprozesses.
Ralf Schick)

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