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Ausbildung

Viele Einstellungen bei der Polizei, aber auch zahlreiche Abgänge

Baden-Württemberg hat nach Ansicht von Innenminister Thomas Strobl in den vergangenen Jahren die größte Einstellungsoffensive der Polizei angestoßen. Allerdings gibt es auch zahlreiche Kündigungen und Entlassungen im Verwaltungsdienst der Landespolizei, wie eine Anfrage der SPD im Landtag ergab.
Drei Polizisten in Uniform auf einem belebten Markt.

Drei Polizeibeamte patrouillieren am Weihnachtsmarkt Stuttgart 2025.

IMAGO/imageBROKER/Jiri Viehmann)

Stuttgart. Zwischen Oktober 2023 und Oktober 2025 gab es insgesamt 347 Abgänge im Verwaltungsdienst der Landespolizei Baden-Württemberg. 109 Personen gingen in den Ruhestand, 61 Arbeitnehmer kündigten und 35 erhielten die Kündigung vom Arbeitgeber, schreibt Strobl als Antwort auf eine SPD-Anfrage (Drucksache 17 / 9956 und Drucksache 17 / 9901).

Insgesamt habe es in diesem Zeitraum auch 44 Entlassungen gegeben nach einer Entscheidung im Disziplinarverfahren oder Aufhebungsvertrag. Bei 80 Personen, die nicht mehr im Verwaltungsdienst tätig sind, habe es unterschiedliche Gründe gegeben „wie beispielsweise Ableben zur aktiven Dienstzeit, Versetzungen oder Auslaufen befristeter Verträge“, heißt es weiter.

Die SPD wollte zudem wissen, wie es um das Auswahlverfahren und die Widerspruchsbelehrung für den Polizeidienst stehe. Dieses sei aus ihrer Sicht „nicht nur ein Verwaltungsakt großer persönlicher Relevanz für die betroffenen Bewerber – es entscheidet über ihre berufliche Zukunft“, heißt es in der Begründung für die Anfrage an Strobl. Gleichzeitig, so die SPD, sei es ein komplexes mehrstufiges Verfahren, bei dem eine gerichtliche Überprüfung nach der Besetzung der Stelle nicht mehr möglich ist.

Bewerber vertraute auf das Verfahren des Widerspruchs

Die SPD bezieht sich bei ihrer Anfrage auf einen Fall, in dem ein abgelehnter Bewerber keinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei einem Verwaltungsgericht stellte, sondern auf das Verfahren des Widerspruchs vertraute. Die abgelehnten Teilnehmer des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Ausbildungsdienst für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Jahr 2024 hätten ein Absageschreiben erhalten. Dies sei aufgrund ihres individuellen Gesamtergebnisses geschehen, so Strobl.

Jeweils am Ende dieses Schreibens stehe dann folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Ihrer Zulassungsbehörde“ erheben.“

Im aktuell laufenden Auswahlverfahren für die Zulassung zum Ausbildungsdienst für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (2025) wurden die Prüfungsergebnisse den Zulassungsbehörden am 2. Dezember 2025 übermittelt. Die Information der Teilnehmer über das erreichte Gesamtergebnis erfolge derzeit. Im Falle der Nichtzulassung wird im Absageschreiben am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt, welche dem Wortlaut des vorherigen Verfahrens entspricht.

Ergänzend werde auch die Postanschrift der Zulassungsbehörde genannt: „Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch“ erheben. Ein Hinweis auf die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu stellen, sei im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung nicht erfolgt.

Geboten sei laut Strobl die Rechtsbehelfsbelehrung bei Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in den Fällen, in denen diese nach Fachrecht fristgebunden sind. In der Regel sei in diesen Fällen auch eine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben.

Von den insgesamt 1723 Teilnehmern wurde in 75 Fällen Widerspruch erhoben. „In 29 Fällen wurde der Widerspruch – meist nach erfolgter Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen des schriftlichen Auswahltests – zurückgenommen.“ In 35 Fällen wurde allerdings der Widerspruchsbescheid bestandskräftig. Und in fünf Fällen endete der Widerspruch mit einer nachträglichen Zulassung zum Studium.

Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück

Zwei Teilnehmer hatten laut Strobl die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt. In einem Fall habe das Verfahren zur nachträglichen Zulassung geführt. Im anderen Fall sei die Beschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zurückgewiesen worden, das Widerspruchsverfahren sei aber aktuell noch offen. Das Auswahlverfahren 2025 befinde sich in der Abwicklung, hierzu lägen laut Strobl noch keine Daten vor.

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