Denkmalschutz sollte frühzeitig eingebunden werden

Umnutzung von Kirchen: Selbst eine Kletterhalle ist möglich. Das zeigt das Beispiel aus Hessen. Wichtig ist eine frühzeitige Absprache mit dem Denkmalschutz.
dpa/epd-Bild/Tim Wegner)Stuttgart. Man nehme eine Barockkirche, schön ausgemalt. Die Bilder sollten gereinigt und restauriert werden. Es war alles geplant. Dann kam das Landesdenkmalamt dazu und stellte fest: So geht es nicht. Die Kirche war innen feucht.
Der Vorschlag: einen Restaurator einzubinden und erst mal prüfen, woher die Nässe kommt. Eine kleine Bruchgrabung an der Außenwand zeigte schnell: unter der Erde war bei einer früheren Sanierung ein Zementputz aufgebracht worden. Der war viel zu hart für den historischen Bestand. Er war gerissen, das Wasser drang ein. Es gab auch keine Drainage und kaputte Fallrohre lenkten Regenwasser vom Dach direkt an die Wand.
„Dann haben wir überlegt: Was machen wir?“, erzählt Claudia Baer-Schneider, Fachgebietsleiterin für den Bereich Praktische Denkmalpflege im Regierungsbezirk Karlsruhe. Die Lösung: Die Kirche wurde freigelegt, ein Kalk- oder Lehmputz wird angebracht, der die Feuchtigkeit aufnimmt und trocknen lässt, ohne dass sie in die Kirche eindringt. „Die Kirche war innerhalb von vier Wochen trocken. Es kam kein Wasser mehr rein“, erzählt die Denkmalschützerin.
Austausch von Bauämtern der Kirchen und Denkmalpflege
Dann konnte die Reinigung der Bilder an den Innenwänden beginnen. Hier musste weniger gemacht werden, als ursprünglich gedacht. Das Projekt wurde auch entsprechend bezuschusst.
Probleme zwischen Kirchen und Denkmalamt gibt es häufig dann, wenn eine Kirchengemeinde Arbeiten plant, ohne zuvor die Kirchenbauämter hinzuzuziehen. Denn zwischen diesen und dem Landesdenkmalamt gibt es inzwischen einen regelmäßigen Austausch. 2019 traf man sich erstmals, um gegenseitige Vorurteile auszuräumen. Inzwischen sei ein enges Vertrauensverhältnis entstanden, so Baer-Schneider.
Und Themen bei den Kirchen gibt es genügend: So wurde etwa an rund 400 Beispielen der Umgang mit Photovoltaikanlagen auf Kirchen gemeinsam bearbeitet. Es gibt Fälle, die problemlos sind. Andere gehen unter bestimmten Bedingungen, etwa mit schwarzen, nicht spiegelnden oder roten Modulen. Bei Highlights in exponierten Lagen, sehr bekannten Fotomotiven oder mit vielen künstlerisch gestalteten Dachaufbauten hingegen können sich die Denkmalschützer PV-Anlagen nicht vorstellen.
PV-Anlage scheitert nicht immer am Denkmalschutz
Doch nicht immer scheitert eine PV-Anlage am Denkmalamt. Verschiedene Kommunen mit historischen Städten haben – vom Gemeinderat beschlossen – entsprechende Satzungen, die eine solche Anlage verbieten, selbst wenn die Anlage für den Denkmalschutz kein Problem wäre.
Jüngstes Thema ist die Aufgabe oder Umnutzung von Kirchen. Diese werden im Einzelfall betrachtet. Es gibt auch in anderen Bundesländern bereits Beispiele für Sporthallen, Kletterhallen, Schwimmbäder, Tanzschulen oder Gastronomie in Kirchen. Wichtig ist, frühzeitig ins Gespräch zu kommen, sagt Baer-Schneider. Derzeit wird eine Plattform mit Beispielen für Umnutzungen aufgebaut. Hier können Kirchengemeinden sich dann auch Anregungen holen.
Andere Möglichkeiten bei Umnutzungen sind Glaskästen, Einbau von Gemeinderäumen, Vorhänge um Bereiche abzutrennen. Hier kommt es beispielsweise darauf an, wie diese Einbauten befestigt werden. Und auch die Frage der Flexibilität bei der Nutzung spielt eine Rolle. So gibt es etwa Einbauten, die während des Gottesdienstes für Kinderbetreuung genutzt werden können, sonst auch für Gesprächskreise.
Denkmalpflege
Das Landesdenkmalamt ist als Fachbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Die Mitarbeiter beraten Bürger und Kirchen und geben fachliche Stellungnahmen ab. Genehmigungen erteilen sie jedoch nicht. Das tun in der Regel die unteren Denkmalschutzbehörden in den Kommunen. Sie müssen auch abwägen zwischen Belangen des Denkmalschutzes und anderen Belangen, wie etwa dem Brandschutz.