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Gericht erlässt Versäumnisurteil im Fall Kiesewetter – Klägeranwalt spricht von Taktik

Wegen seiner Außenpolitik steht Roderich Kiesewetter massiv im Feuer. Gegen die Flut an Anfeindungen wehrt sich der CDU-Außenpolitiker mittlerweile mit Hilfe von Legal-Tech-Firmen. Der aktuelle Prozess in Ellwangen zeigt jedoch, wie zäh dieser Grabenkampf ist.
IMAGO/photothek.de/Thomas Trutschel)Ellwangen . Vorläufiges Ende eines bizarren Rechtsstreits : Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen hat am Freitag ein sogenanntes Versäumnisurteil (Az. 2 O 139/25) gegen einen Internet-Nutzer erlassen. Dieser hatte gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter geklagt, um feststellen zu lassen, dass er diesen als jemanden bezeichnen darf, der „im 3. Reich Karriere gemacht“ hätte.
Die juristische Niederlage
Das Ergebnis ist eindeutig: Die Klage ist vom Tisch, der Kläger verliert und trägt die Kosten des Termins. Dazu kam es, weil Klägeranwalt Markus Haintz in der Verhandlung am 9. Januar zwar anwesend war, aber keine Anträge stellte. Nach der Zivilprozessordnung (§ 330 ZPO) wird der Kläger dann so behandelt, als sei er gar nicht erschienen.
Wie Haintz die Schlappe dreht
Auf seiner Homepage versucht Haintz nun, diese juristische Niederlage in einen strategischen Sieg umzudeuten. Er spricht von einer bewussten „Flucht in die Säumnis“. Seine Begründung liest sich als Generalabrechnung mit der Justiz: Da das Gericht in der Verhandlung Zweifel an der Zulässigkeit des Nazi-Vergleichs erkennen ließ, habe er den Prozess lieber abbrechen lassen, statt ein negatives Sachurteil zu riskieren.
Haintz wirft den Ellwanger Richtern Inkompetenz vor („Äußerungsrecht wird wenig bis gar nicht verhandelt“) und kritisiert die dortige Geschäftsverteilung. Durch den nun nötigen Einspruch gegen das Versäumnisurteil gewinnt er Zeit – auf Kosten seines Mandanten, der die Gebühren für diese „Ehrenrunde“ zahlen muss.
Kampf der Geschäftsmodelle
Der Fall zeigt, wie sehr der Gerichtssaal zur politischen Bühne wird . Während Haintz das Gericht und den politischen Gegner attackiert, steht auf der Gegenseite das Legal-Tech-Unternehmen „So Done“, das Kiesewetters Ansprüche automatisiert durchsetzt. Haintz kündigte an, im weiteren Verfahren die Finanzierung von Kiesewetters Anwälten zum Thema zu machen.
So geht es weiter
Sobald Haintz Einspruch einlegt, wird das Verfahren in den Stand vor der Verhandlung zurückversetzt. Der eigentliche Streitpunkt – ist der Nazi-Vergleich eine zulässige Meinung oder eine strafbare Beleidigung? – bleibt damit ungeklärt. Klar ist vorerst nur: Die Strategie der Verzögerung kostet Geld und Nerven, ein Urteil in der Sache steht weiter aus.
Wer im Glashaus sitzt
Wie weit die Meinungsfreiheit im politischen Schlagabtausch gehen darf, haben das Landgericht Ellwangen und das Oberlandesgericht Stuttgart am Beispiel von Markus Haintz drastisch klargestellt. Weil der Anwalt selbst durch „perfide Falschinformationen“ das gesellschaftliche Klima vergifte, muss er sich im Gegenzug massive Bezeichnungen gefallen lassen. Die Richter stuften unter anderem Begriffe wie „Volksverhetzer“, „antisemitischer Verschwörungsfaschist“ oder „Winkeladvokat“ als zulässige Meinungsäußerung ein. Selbst die Titulierung als „Vollidiot“ ist laut OLG Stuttgart angesichts von Haintz‘ eigener Provokationsstrategie hinzunehmen – frei nach dem juristischen Leitsatz: Wer derart austeilt, muss auch entschädigungslos einstecken.