Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Vergabetag 2026: Planer kämpfen für die losweise Vergabe

Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (links) plädierte auf dem Vergabetag dafür, Gesamtvergaben zu erleichtern.
Wolfgang Leja)Stuttgart . Der Bundestag wird in Kürze das Vergabebeschleunigungsgesetz beraten. Noch liegt der Entwurf allerdings auf Eis. „Der Casus knacksus ist der Mittelstandsgrundsatz“, machte Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund auf dem Vergabetag klar. Bislang dürfen mehrere Teilaufträge oder Lose nur dann zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Künftig will der Bund Gesamtvergaben ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn dadurch eine erhebliche Beschleunigung eines Projekts erreicht werden kann. Doch genau diese „zeitlichen Gründe“ hätten innerhalb der Bundesregierung zu Diskussionen geführt, berichtete Düsterdiek. Hier werde noch gerungen.
Breites Bündnis von Verbänden ist für die Beibehaltung der losweisen Vergabe
Während Bauindustrie und kommunale Spitzenverbände hier auf mehr Freiheiten drängen, bremst die Planerbranche. „Ein breites Bündnis von Verbänden, unter anderem auch die Bundesingenieurkammer, habe sich vehement für die Beibehaltung der losweisen Vergabe eingesetzt“, erklärte Karin Baumeister, Justiziarin bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg vor den über 500 Teilnehmern des Vergabetags. Die Losvergabe ermögliche kleinen und mittleren Unternehmen überhaupt erst die Teilnahme an der öffentlichen Beschaffung, begründete sie dies und verwies darauf, dass, rund 70 Prozent der Planungsbüros bis zu zehn Beschäftigte haben.
Dabei sind auch die Kommunalvertreter nicht ganz zufrieden mit den Plänen der Bundesregierung. Das liege an den Bedingungen, die an die Gesamtvergabe geknüpft werden, machte Düsterdiek klar: „Der Auftragswert muss mindestens das Zweifache des Schwellenwerts erreichen, und die Finanzierung muss entweder aus dem Sondervermögen ‚Infrastruktur und Klimaschutz‘ stammen oder Projekte der Verkehrsinfrastruktur wie Eisenbahn, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie Flugplätze betreffen.
Kommunalvertreter hoffen auf Korrekturen
Die Kommunalvertreter hoffen deshalb auf Korrekturen. „Wir reden beim Zweifachen des Schwellenwerts im Baubereich von Projekten ab rund zehn Millionen Euro“, rechnete Düsterdiek vor. „Die meisten kommunalen Projekte erreichen diesen Wert jedoch nicht einmal. Und längst nicht alle Vorhaben werden aus dem Sondervermögen finanziert. Wir haben viele andere Projekte, die genauso dringlich sind und aus Zeitgründen eine Gesamtvergabe rechtfertigen würden, etwa Sanierung und Neubau von Kitas und Schulen. Die Bundesregierung dürfe hier die „große Regelungschance“ nicht vertun und müsse zeitliche Aspekte auch für kommunale Vorhaben zulassen“, sagte er.
Für Diskussionen sorgte auch Anne Wellmann vom Städte- und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen, die das neue geltende Recht im Bereich der Unterschwellenvergabe in ihrem Bundesland erläuterte. Danach entfällt für Kommunen seit dem 1. Januar unterhalb der EU‑Auftragswerte (Bauwesen: 5,404 Millionen Euro beziehungsweise Liefer- und Dienstleistungen: 216.000 Euro) die Pflicht zur Durchführung förmlicher Vergabeverfahren. „Weder VOB, noch VOL oder UVgO gelten, in NRW regelt nur noch ein Paragraf das Vergaberecht“, sagte Wellman. Wollen die Gemeinden die Durchführung von Vergaben einschränken, müssen sie Regelungen per Satzung aufstellen. Allerdings würden die Vergabegrundsätze weiterhin gelten. Auch künftig sind Vergaben wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten.
Jede Stadt und jeder Kreis muss eigene Vergaberegeln erlassen
Ziel der Reform sei es gewesen, den Kommunen einen größtmöglichen Handlungsspielraum zu verschaffen. Ob damit Bürokratie abgebaut werde, bezweifelte Wellmann. „Das Land NRW hat sich aus den Vergaberegeln verabschiedet und sie im Grunde auf 396 Städte und Gemeinden sowie 31 Kreise übertragen. Jede Stadt und jeder Kreis muss nun selbst entscheiden, in welcher Form Vergaberegeln erlassen werden sollen.“
Für die Kommunen sei diese Reform „sehr überraschend“ gekommen. „Wir setzen uns seit langer Zeit für Vergabeerleichterungen, Flexibilisierung und Bürokratieabbau ein, hatten aber nicht im Blick, dass man einfach alles abschafft“, so Wellmann. Man habe Vergaberegeln zusammenführen und Vergabeverfahren flexibilisieren wollen. „Nach dem ersten Schock haben wir gesagt, das ist auch eine Chance. Jetzt können wir gestalten, und das, was wir immer vorgeschlagen haben, jetzt umsetzen.“
Dennoch warnte Wellmann vor einem vergaberechtlichen Flickenteppich. „Um das zu verhindern, hat man eine Mustersatzung erarbeitet, die von vielen Kommunen umgesetzt wird.“ Aber viele hätten sich auch noch nicht entschieden. Sie könnten auch abweichende Umsetzungsvarianten wählen oder ergänzende Regelungen treffen. „Die Frage ist jetzt, was die Kommunen daraus machen.“