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Sicherheit 

Kommunen begrüßen neue Regeln für Videoüberwachung

Videoüberwachung soll künftig gezielter an Brennpunkten eingesetzt werden, zugleich erleichtert das Land den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung – von der Prävention bis hin zu automatisierten Bescheiden.  Die Städte hoffen auf weniger Straftaten durch Kameraeinsatz. 
Überwachungskamera an einem Metallarm mit Spikes gegen Vögel.

Videoüberwachung kommt an Bahnhöfen, an Umsteigeknoten des öffentlichen Personennahverkehrs sowie an Container-Standorten in Betracht.

dpa/Uwe Anspach)

Stuttgart. Die Lockerungen im Landesdatenschutzgesetz stoßen bei Städten und Landkreisen auf breite Zustimmung. Reutlingens OB Thomas Keck (SPD) hält Videoüberwachung von Brennpunkten für eine wichtige Möglichkeit, potenzielle Straftäter abzuschrecken und zugleich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen.

Auch der Einsatz von wurde KI gelockert

Und auch die Stadt Tübingen möchte die neue Landesregelung nutzen. Die Stadtverwaltung will den Europaplatz überwachen, um die Sicherheit am Busbahnhof zu verbessern.

Nach Angaben des Städtetags kommt Videoüberwachung insbesondere an Bahnhöfen, an Umsteigeknoten des öffentlichen Personennahverkehrs sowie an Container-Standorten in Betracht. Dort könne künftig wirksamer gegen Straftaten wie etwa illegale Müllablagerungen vorgegangen werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten wolle der Verband gemeinsam mit den Kommunen erarbeiten, sagte Ralf Broß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Die neuen Regelungen stärkten sowohl die Prävention als auch die Verfolgung von Straftaten. Die Kommunen würden die erweiterten Möglichkeiten verantwortungsbewusst nutzen.

Neben der Videoüberwachung regelt das geänderte Landesdatenschutzgesetz auch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Landkreise bewerten diese Änderungen positiv. Wichtig sei vor allem, dass Nutzung und Training von KI nun besser abgesichert seien, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski. Angesichts des demografischen Wandels und des bevorstehenden Ruhestands der geburtenstarken Jahrgänge werde die öffentliche Verwaltung in den kommenden Jahren verstärkt auf KI-Lösungen angewiesen sein. Positiv sei zudem, dass der Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum erleichtert werde.

Bescheide automatisiert erlassen

Mit der Gesetzesänderung folgt Baden-Württemberg dem Vorbild anderer Bundesländer wie Rheinland-Pfalz. Bislang war Videoüberwachung im öffentlichen Raum weitgehend auf einzelne Objekte oder Personen beschränkt.  Der Schutz von Personen und besonders schützenswerten Objekten wird ausgeweitet, zudem wird die maximale Speicherfrist auf zwei Monate verlängert.

Darüber hinaus will die Landesregierung die Handlungsspielräume für gemeinwohlorientierte Forschung erweitern, um personenbezogene Daten besser für Forschungszwecke nutzen zu können. Zudem soll die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, Bescheide vollständig automatisiert zu erlassen – auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz.

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