Bundesrat

Bundesländer wollen Lücke im Strafgesetz schließen

Bundesrat will Lücke im Strafgesetz schließen, da das Verwenden von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, zwar verboten ist, aber an Schulen bislang nicht rechtlich geahndet werden kann. 
Text "Strafgesetzbuch (StGB) für die Bundesrepublik Deutschland" unter Lupe.

Der Bundesrat will eine Strafbarkeitslücke beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schließen.

IMAGO/Michael Bihlmayer)

Berlin. Kennzeichen und Symbole verfassungswidriger Organisationen sind verboten. Das gilt für das Hakenkreuz ebenso wie für IS-Symbolik. Das Tragen entsprechender Symbole in der Öffentlichkeit ist ein Straftatbestand. Doch wie sieht es aus, wenn solche Symbole von Schülern in Schulen verwendet werden?

Nach Ansicht des Bundesrats regelt das Strafrecht das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nur unzureichend. Denn das Verwenden in der Schule fällt derzeit nicht darunter. Hier wird in der Regel nicht von einem Verwenden in der Öffentlichkeit ausgegangen.

Erzieherische Mittel des Jugendstrafrechts nutzen

Das wollen die Bundesländer so nicht länger hinnehmen. Sie wollen die entsprechende Strafbarkeitslücke schließen. „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dem Eindruck einer staatlichen Duldung verfassungswidriger Bestrebungen und der Gefahr einer zunehmenden Normalisierung des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen konsequent, insbesondere auch mit den erzieherischen Mitteln des Jugendstrafrechts, entgegengetreten werden muss“, heißt es in der Entschließung, mit der der Bundesrat sich an die Bundesregierung wendet.

Die Länder beobachten ein „ein besorgniserregendes Wiedererstarken extremistischer Tendenzen in weiten Teilen der Gesellschaft“. Besonders Kinder und Jugendliche seien im Fokus entsprechender Bestrebungen. Dies werde besonders an den Schulen deutlich. Dort sei die Zahl der Fälle, in denen Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen verwendet werden, in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.

Kennzeichen von terroristischen oder extremistischen Organisationen

Neben rechtsextremistischer Symbolik berichten Schulen über die Verwendung von Kennzeichen verbotener terroristischer oder extremistischer Organisationen aus dem Bereich des Islamismus, wie etwa von Hamas oder IS, sowie über antisemitische Vernichtungssymbolik. Ebenso treten Kennzeichen gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen in Erscheinung. Je häufiger verbotene Kennzeichen in Schulen ohne Sanktionen verwendet würden, desto stärker würde dieses Verhalten normalisiert, so der Bundesrat.

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