Klage wegen ungleicher Bezahlung

Diskriminierung: Ex-Rathauschefin Fuchs pocht auf Urteil

Eine Bürgermeisterin verdient weniger als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger. Während der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Vergleich ins Spiel bringt, will Janette Fuchs eine juristische Klärung.
Frau in Anzug wird von Mikrofon vor Rednerpult interviewt.

Janette Fuchs war von 2014 bis 2022 Bürgermeisterin der 2000-Einwohner zählenenden Gemeinde Todtmoos.

Rudolf)

Mannheim. Janette Fuchs möchte eine Rechtssprechung zur Frage, „wie Bürgermeisterinnen behandelt werden“, sagt die ehemalige Rathauschefin, nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Fuchs war von 2014 bis 2022 Bürgermeisterin Todtmoos (Landkreis Waldshut) – und wurde schlechter bezahlt als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger. Dagegen klagte sie erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Am Donnerstag verhandelt der VGH über die Berufung der Gemeinde.

Zum Ende der mündlichen Verhandlung regten die Richter einen Vergleich an, den der Anwalt der Gemeinde angenommen hätte. Fuchs und ihr Anwalt Jörg Düsselberg lehnten ab. „Ich möchte, dass die Sache öffentlich entschieden wird“, sagt Fuchs. Sie sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert und fordert Schadenersatz sowie eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wenn es sein muss, gehe sie vor das Bundesverwaltungsgericht, sagte sie.

Anwalt: Wir müssen abwarten, wie die Entscheidung ausfällt

Das Gericht will den Tenor des Urteils am morgigen Freitag verkünden. Für Anwalt Düsselberg ist der Ausgang offen: „Wir haben keinen klaren Hinweis, in welche Richtung der Senat tendiert.“ Er habe nicht erwartet, dass der Senat solche rechtlichen Schwierigkeiten sieht. „Damit haben wir in der mündlichen Verhandlung versucht umzugehen und Gegenargumente zu finden. Es gab aber auch Andeutungen, dass das Europarecht durchgesetzt werden muss“, so Düsselberg. 

Richter: „Wir ringen ein bisschen mit uns“

Eine Frau wird schlechter bezahlt als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger, beides Männer. Klare Sache einer Ungleichbehandlung? Tatsächlich sei die Sache nicht so eindeutig, sagen die VGH-Richter. Zu prüfen sei etwa, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch für kommunale Wahlbeamte gelte.

„Wir ringen ein bisschen mit uns“, resümierte Richter Markus Jerxsen am Schluss der Verhandlung. Zwar klinge es „nicht schön“, wie mit Fuchs umgegangen worden sei. Der Vergleich mit ihrem Amtsvorgänger sei allerdings juristisch schwierig. Jerxsen verwies darauf, dass dessen Eingruppierung im Jahr 1990 erfolgt sei, 24 Jahre bevor Fuchs ins Amt kam. Zudem seien Gründe – wenn auch keine umfassenden – für die schlechtere Besoldung von Fuchs im Protokoll des Gemeinderates genannt. Im Jahr 2014 begründete ein Gemeinderat die niedrigere Besoldung nach A14 mit der guten Infrastruktur in Todtmoos. Für Düsselberg sind das „nur sehr dünne Gründe dafür, warum man jetzt die niedrigere Besoldung der Klägerin im Vergleich zum Vorgänger rechtfertigen will“.

Neue Besoldung war „höchst ungewöhnlichen Vorgang“

Mit dem Nachfolger sei der Vergleich noch schwieriger, so die Richter. H inzu kommt, dass Fuchs nach vier Jahren im Amt vom Gemeinderat tatsächlich höher gruppiert wurde, von A14 in A15. Damals habe der Gemeinderat dies damit begründet, dass „ich eine fleißige Bürgermeisterin bin“, erklärt Fuchs. Anwalt Jörg Düsselberg bewertet das als höchst ungewöhnlichen Vorgang. Nach ihrer Wahl sei Fuchs eine höhere Besoldung in Aussicht gestellt worden, wenn sie sich bewähre. Die Anhebung während der Amtszeit sei zwar möglich, aber nur dann, wenn es gravierende Erschwernisse in der Amtszeit gegeben hat. Im Falle von Fuchs wurden aber persönliche Gründe angeführt.

Der Rechtsanwalt der Gemeinde Todtmoos argumentierte für die direkte höhere Besoldung ihres Nachfolgers mit gestiegenen Aufgaben wie Flüchtlingsunterbringung im Zuge des Ukraine-Krieges, mehr Einwohnern und dass das Tourismusmanagement wieder zurück in die Verantwortlichkeit der Gemeinde ging. 

Der Gemeinderat entscheidet über die Eingruppierung

Grundlage für die Besoldung von Bürgermeistern ist das Landeskommunalbesoldungsgesetz. Für Gemeinden wie Todtmoos mit rund 2000 Einwohnern sind die Gruppen A14 oder A15 vorgesehen. Über die Eingruppierung entscheidet der Gemeinderat – orientiert an den objektiven Anforderungen des Amtes, nicht an der Person.

Genau diese Regelung kritisiert Fuchs: „Es muss von Anfang an klar sein, in welche Besoldungsgruppe ein Bürgermeister eingestuft wird. Dann gäbe es solche Fälle nicht.“

Signalwirkung über den Einzelfall hinaus?

Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte der Klage bereits stattgegeben und der Gemeinde unter anderem Schadenersatz von mehr als 36.500 Euro sowie eine Entschädigung von 7000 Euro auferlegt. Dagegen richtet sich die Berufung.

Fuchs vermutet hinter ihrem Fall kein Einzelfallproblem. „Ich habe heute die Sicherheit, mich wehren zu können“, sagt die Pensionärin. Viele andere hätten diese Möglichkeit nicht – aus Angst um ihren Arbeitsplatz. Sie geht von einer hohen Dunkelziffer aus.

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