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Neues Online-Portal stärkt Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

In vielen Fächern wird praktisch gearbeitet. Deshalb muss nach den Vorgaben des Ministeriums Arbeits- und Gesundheitsschutz ein wichtiger Teil des Schulalltags sein.
IMAGO/Funke Foto Services)Stuttgart. Die einen bauen Tische und Bänke für Kindergärten, andere catern bei Festen in der Umgebung, wieder andere arbeiten mit Gasbrennern oder Bohrmaschinen. Das baden-württembergische Kultusministerium stellt nun ein neues Online-Portal bereit, das alle Verantwortlichen an den Schulen im Land mit Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vertraut machen soll.
Schutz als wichtiger Teil des Schulalltags
„Umfassende Informationen“, wie es heißt, sollen „zur sicheren Vorbereitung und Durchführung von schulischen Aktivitäten und praxisorientiertem Unterricht dienen“. In vielen Fächern wird praktisch gearbeitet. Deshalb muss nach den Vorgaben des Ministeriums Arbeits- und Gesundheitsschutz ein wichtiger Teil des Schulalltags sein. Und er müsse alle Maßnahmen umfassen, die dazu beitragen, die Gesundheit und Sicherheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Mitarbeitenden in der Schule zu schützen. Etwa durch eine Beurteilung möglicher Gefährdungen.
Das Portal bietet unter vielem anderen Hinweise zum Brand- oder zum Infektionsschutz. Bei allen Schulaufsichtsbehörden stehen Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Sich an diese zu wenden, wird den Sicherheitsbeauftragten an Schulen, den Personalvertretungen aber auch Betriebsärzten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den kommunalen Schulträgern empfohlen. Zum Angebot gehört auch eine schulpsychologische Beratung als „ein wichtiger Bestandteil für alle Beteiligten am Schulleben, um ihre psychische und physische Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern“.
Angebot für Schulleitungen und Lehrkräfte
Das neue Angebot wendet sich an Schulleitungen, aber auch an Lehrkräfte mit konkretem Informationsbedarf für den eigenen Unterricht, mit prinzipiellem Interesse an der Thematik oder mit Fragen zur Fachkunde, die Voraussetzung für praktische Tätigkeiten ist.