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Bürgermeisterwahl in Staufen ist rechtmäßig

Bald residiert im Staufener Rathaus Benjamin Bröcker als Bürgermeister.
IMAGO/Arnulf Hettrich)Freiburg. Zwei Klagen gegen die Gültigkeit der Staufener Bürgermeisterwahl im November 2025 hat das Freiburger Verwaltungsgericht am Freitag abgewiesen. Nun soll der Gemeinderat den gewählten Kandidaten Benjamin Bröcker , am 20. Mai zum bestellten Bürgermeister wählen. Bröcker hatte das mit Blick auf den Prozess bislang abgelehnt.
Klagen gegen Wahl und Stichwahl wegen Plakaten
Ein Staufener fühlte sich durch eine Anordnung des Gemeinderats zum Aufhängen von Plakaten in seinen Rechten eingeschränkt und legte gegen die Ergebnisse vom 19. Oktober und der Stichwahl am 2. November Einspruch beim Kreis Breisgau-Hochschwarzwald ein, allerdings erfolglos. Auch seine Klagen wurden nun abgewiesen.
Wegen des Rechtsstreits hatte der mit nur 18 Stimmen Mehrheit gewählte Bröcker das Amt zunächst nicht angenommen. Der ehrenamtliche Bürgermeister von Horben wollte eine rechtskräftige Entscheidung abwarten. Für ihn sprang der bisherige Bürgermeister Michael Benitz ein.
Gilt die Plakatgrenze auch für Privatgärten?
In dem Streit ging es um Plakate, die für die kandidierende CDU-Rätin Pia Riesterer warben, allerdings auf privaten Grundstücken angebracht waren. Damit war unklar, ob für die Werbemittel die 20-Plakat-Grenze galt. Diese hatte der Gemeinderat vor dem Wahlkampf festgelegt, Bürgermeister Benitz hatte die Aufsteller per Zeitung gebeten, die Plakate freiwillig abzuhängen.
Dies wäre zwar nach der Ratsverordnung nicht möglich gewesen, so das Gericht, bezog sich diese doch nur auf öffentliche Flächen und wäre für die Meinungsfreiheit bedenklich gewesen. Die Wahl sah die Kammer trotzdem nicht beeinträchtigt: Benitz habe die Kandidatur Riesterers mit der Aufforderung zum Abhängen nicht beschädigt. Eine mögliche falsche Frist für die Wahlscheinausgabe war für das Gericht unproblematisch; der Kläger, der die Verletzung eigener Rechte geltend machte, bekam den Wahlschein rechtzeitig.
Urteil soll Streit zwischen den Lagern in Staufen befrieden
Benitz ist froh über das eindeutige Urteil . Der mit der Klage angefachte Streit im Ort werde so befriedet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger wolle mit einer Entscheidung über Rechtsmittel das schriftliche Urteil abwarten, sagte er der Badischen Zeitung.