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Arbeitsbedingungen

Ab dem 1. Mai gilt das neue Tariftreuegesetz

Der Bund koppelt öffentliche Aufträge künftig an die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Mit dem Bundestariftreuegesetz steigt der Nachweisaufwand insbesondere für nicht tarifgebundene Unternehmen und Nachunternehmer. Verstöße können zu empfindlichen Sanktionen und Ausschlüssen von Vergabeverfahren führen
Gelbes Schild „Achtung Rutschgefahr“; Person reinigt Boden mit Wischmopp.

Werden die Bedingungen des Bundestariftreuegesetzes nicht erfüllt, stellt dies einen Ausschlussgrund dar.

IMAGO/Funke Foto Services)

Berlin . Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. Damit knüpft der Bund seine Auftragsvergaben erstmals an die Einhaltung bestimmter tariflicher Arbeitsbedingungen. Das BTTG gilt für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem Auftragswert von 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer; Lieferaufträge sind nicht erfasst.

Bieter reichen Bestätigung des Arbeitgeberverbands ein

Für Unternehmen, etwa im Baubereich die tarifgebunden sind, wird sich aller Voraussicht nach nicht viel ändern. Hier wird der Nachweis der Tarifbindung reichen, möglicherweise durch eine Bestätigung des Arbeitgeberverbands. Es gibt aber auch Bauunternehmen, die nicht tarifgebunden sind, sowie Unternehmen mit Haustarifverträgen. Vor allem im Nachunternehmerbereich in der Baubranche gibt es häufig keine Tarifbindung. Unternehmen und deren Nachunternehmer müssen dann nachweisen, dass sie die einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen einhalten. Die Einhaltung der tariflichen Mindestarbeitsbedingungen müssen dann durch das Unternehmen dokumentiert werden etwa durch Lohnabrechnungen oder Arbeitsaufzeichnungen.

Die Nachweispflicht entfällt, wenn der Auftragnehmer ein geeignetes Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle vorlegen kann. Werden die Ausführungsbedingungen nicht erfüllt, stellt dies nach Paragraf 14 BTTG einen fakultativen Ausschlussgrund dar. Landesrechtliche Tariftreuegesetze bleiben vom BTTG unberührt. Mittlerweile existieren in allen Bundesländern – bis auf Bayern und Sachsen – Tariftreue- und Vergabegesetze. Für Auftragnehmer, die bundesweit agieren, ist das eine echte Herausforderung.

Im Falle eines Verstoßes drohen Sanktionen

Um sicherzustellen, dass die Tariftreuevorgaben eingehalten werden, soll eine Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See errichtet werden. Im Falle eines Verstoßes drohen empfindliche Sanktionen wie Vertragsstrafen bis zu einem Prozent des Auftragswerts (bei wiederholten Verstößen bis zu zehn Prozent), außerordentliche Kündigung des Vertrags, Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für bis zu drei Jahre sowie die Eintragung des Verstoßes in das Wettbewerbsregister. Hierdurch können künftige Chancen auf öffentliche Aufträge erheblich beeinträchtigt werden.

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