Grün-Schwarz will Hürden bei der Beschaffung senken

Das Thema Vergabe ist an vielen Stellen präsent, sagt Alexander Dörr, Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler. Sein Fazit: „Es ist erkennbar, dass die Beschaffungsprozesse effizienter und schneller werden sollen und dass es digitaler werden soll."
Wolfgang Leja)Stuttgart . In ihrem Vertrag zielen die Koalitionäre vor allem auf Entbürokratisierung und Digitalisierung. „Wir werden das Beschaffungswesen vereinfachen, indem wir Vorgaben vereinheitlichen, digital anschlussfähig machen und die Prozesse zur Einrichtung einer bundesweiten digitalen Beschaffungsplattform unterstützen“, heißt es in dem Papier. Bei der vollständigen Digitalisierung von Ausschreibungen, Nachweisen und Verfahren sehen die Partner offenbar noch Luft nach oben.
Vor allem sollen Beschaffer mehr Freiheit bei der Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens bekommen. Dazu wollen die Partner die vergaberechtlichen Wertgrenzen „bis zur Grenze des landesrechtlichen Spielraums“ erhöhen. „Diese Spielräume hat Baden-Württemberg noch nicht ganz ausgereizt“, sagt Alexander Dörr, Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler.
Mehr Flexibilität bei der Wahl des Vergabeverfahrens
Die Pläne zielen lediglich auf Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte – also bei Liefer- und Dienstleistungen unter 216 000 Euro, bei Bauleistungen unter 5,4 Millionen Euro. Hier habe das Land Dörr zufolge über die VwV Beschaffung für Landesbehörden und die VergabeVwV für Kommunen die Möglichkeit, Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben oder Direktvergaben festzulegen. „Da sind andere Bundesländer bereits großzügiger bis hin zur Regelung in NRW, wo das Vergaberecht unter den EU-Schwellenwerten quasi abgeschafft wurde“, so Dörr. Der Vergaberechtler interpretiert die neuen Pläne so, dass sich „sowohl Landesbehörden als auch Kommunen bis zum EU-Schwellenwert aussuchen können, ob sie eine beschränkte Ausschreibung, eine öffentliche Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe“ vornehmen wollen.
Neben Direktvergaben will die neue Landesregierung auch funktionale Ausschreibungen stärken. Bei dieser Beschaffungsvariante beschreibt der Auftraggeber die gewünschte Funktion oder das Ziel, statt detaillierte technische Spezifikationen vorzugeben. Das soll Bieter anlocken, die kreative, innovative Lösungen vorschlagen, einschließlich der Planung und Umsetzung.
„Bei Vermögen und Bau will man weg von dem Denken, in Leistungsphasen zu planen und dann Aufträge in Einzelgewerken zu vergeben“, erklärt Dörr. Dahinter steht der Wunsch, von der Kleinteiligkeit im Vergabeprozess mit vielen Schnittstellen wegzukommen, die zu Behinderungsanzeigen, Mehrkosten und Verzögerungen führen können. Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung soll dagegen mehr kombinierte Planungs- und Bauvergaben auf Basis funktionaler Standards durchführen. Das sei besonderes für standardisierte Gebäude geeignet, um diese schneller und mit höherer Kostensicherheit zu realisieren, so Dörr. So eigne sich die Generalübernehmer-Vergabe besonders für Standard-Bauvorhaben wie Büro-, Labor oder Hochschulgebäude, wo man nicht jedes Mal das Rad neu erfinden müsse.
Besserer Zugriff auf Know-how aus der Bauwirtschaft
„Man geht eher so vor wie ein mittelständisches Unternehmen“, erklärt Dörr. „Zuerst wird der Bedarf definiert und dann sucht man sich im Wettbewerb einen Generalübernehmer, der das Vorhaben zum Festpreis innerhalb der versprochenen Zeit umsetzt.“ Ziel sei es, besser Zugriff auf Know-how aus der Bauwirtschaft zu bekommen und die Kostensicherheit und Transparenz zu erhöhen. Dörr rechnet an dieser Stelle allerdings mit Widerstand. Gegen diese Modelle habe gerade die mittelständische Bauwirtschaft Bedenken. Das habe jüngst beim Beschaffungsbeschleunigungsgesetz mit der Lockerung der losweisen Vergabe im Paragrafen 97 zu Diskussionen geführt.
Unter dem Kapitel „Beschaffungswesen und Vergaberecht“ wollen die Koalitionäre den Aspekt „Digitale Souveränität“ als zentrales Vergabekriterium verankern. Der Hintergrund: eine stärkere Unabhängigkeit von ausländischen Technologieanbietern. Damit will man sich einerseits von großen US-Digitalkonzernen lösen, andererseits – wie Dörr vermutet – auch von chinesischen Hardwarekomponenten unabhängiger machen, die potenziell Sicherheitsrisiken mit sich brächten. Dies wirke sich vergaberechtlich aus, etwa bei der Abkehr von produktneutralen Ausschreibungen. Es handele sich Dörr zufolge um „einen allgemeinen Trend, der auch bundesweit an Fahrt aufnimmt“.
„Das Thema Vergabe ist an vielen Stellen präsent“, zieht Dörr ein Fazit. „Es ist erkennbar, dass die Beschaffungsprozesse effizienter und schneller werden sollen und dass es digitaler werden soll. Das sind gute Ansätze.“