Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Wegen Werk in den USA

Gewerkschaftsverband kündigt Zusammenarbeit mit Mercedes auf

Der globale Gewerkschaftsverband IndustriALL beendet die Zusammenarbeit mit Mercedes-Benz. Der Vorwurf: Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte im US-Werk Tuscaloosa.
Reihe von SUVs mit offenen Motorhauben auf einem Fließband in einer Fabrikhalle.

Archivfoto vom 04.11.2011: Die Aufnahme zeigt die Fertigungslinie im Werk des Autobauers Mercedes-Benz Group in Tuscaloosa im US-Bundesstaat Alabama.

dpa)

Genf/Stuttgart. Die internationale Gewerkschaftsvereinigung IndustriALL hat ihre Zusammenarbeit mit dem Autohersteller Mercedes-Benz aufgekündigt. Der weltweite Zusammenschluss von Industriegewerkschaften warf dem Unternehmen vor, systematisch gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte im US-Werk in Tuscaloosa im Bundesstaat Alabama verstoßen zu haben.

„Mercedes-Benz hat jede Regel gebrochen, die es selbst unterschrieben hat“, hieß es von IndustriALL-Generalsekretär Atle Høie in einer Mitteilung. Zunächst hatte der „Spiegel“ über die Vorwürfe berichtet, die der Konzern jedoch zurückweist.

Hintergrund der Vorwürfe ist eine Abstimmung im Jahr 2024, ob die Gewerkschaft United Auto Workers (UAW) die Arbeitnehmer im Mercedes-Werk in Tuscaloosa vertreten soll. Mercedes teilte dazu der Deutschen Presse-Agentur mit, die Mitarbeitenden hätten „in einer demokratischen, geheimen Abstimmung entschieden, sich nicht von der UAW vertreten zu lassen“.

Mercedes: Mitarbeiter wurden nicht diszipliniert

Mercedes wies dabei insbesondere Vorwürfe der UAW zurück, mit Einschüchterungen Einfluss auf die Wahl genommen und sich nicht neutral verhalten zu haben. Man habe „im Einklang mit US-amerikanischem Recht für seine Beschäftigten den Zugang zu Informationen sowie Antworten auf Fragen“ sichergestellt. Zu keinem Zeitpunkt seien Mitarbeiter aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Ansichten oder Aktivitäten entlassen, diszipliniert oder ungleich behandelt worden.

Bei einem Vergleich mit der US-Arbeitsbehörde im vergangenen März seien durch diese auch keine Verstöße durch Mercedes bestätigt worden, so das Unternehmen. Ein im Rahmen des Vergleichs veröffentlichter Aushang halte lediglich fest, dass man „weiterhin die geltenden Anforderungen des US-Arbeitsrechts einhält“.

Am 26. Mai soll die US-Arbeitsbehörde darüber entscheiden, ob die Wahl im Werk in Tuscaloosa 2024 gültig war oder wiederholt werden muss. (dpa)

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 219 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren