Beschleunigtes Bauen

Auch Stuttgart zündet jetzt den Bauturbo

Ein Beschluss des Gemeinderats regelt Zuständigkeiten, Kriterien und Abläufe des Bauturbos für Stuttgart. Damit will die Stadt die befristete Sonderregelung für schnelleres Bauen von Wohnraum nutzen.
Luftaufnahme einer großen Baustelle mit mehreren Kränen und umliegender Wohnbebauung.

Das neue Quartier Böckinger Straße in Stuttgart. Die Stadt will den Bauturbo für den Bau von weiterem Wohnraum nutzen.

Arnulf Hettrich)

Stuttgart. Die Landeshauptstadt wird die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nutzen. Der Gemeinderat hat nach Angaben der Stadt dafür in der vergangenen Woche einen Handlungsrahmen verabschiedet. Zentrale städtische Zielsetzungen sollen auch bei Anwendung der befristeten Sonderregelung verbindlich bleiben. Insbesondere die Vorgaben des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Anforderungen an die städtebauliche Qualität sowie Klima-, Umwelt- und Naturschutzstandards sollen berücksichtigt werden. 

Von einer Anwendung ausgeschlossen sind in der Regel Flächen mit erheblichen Umweltkonflikten, Schutzgebiete, Überschwemmungsbereiche sowie Standorte, an denen Wohnnutzung zu Nutzungskonflikten mit bestehenden Gewerbebetrieben führen würde.

Zentrale Geschäftsstelle „Bau-Turbo“ koordiniert Vorhaben

Zur Umsetzung des Beschlusses hat die Stadtverwaltung eine interdisziplinäre Projektgruppe eingerichtet. Die zentrale Geschäftsstelle „Bau-Turbo“ koordiniert künftig die Verfahren und dient als Ansprechpartnerin für Vorhabenträger. Mit dem Grundsatzbeschluss erhält die Verwaltung den Auftrag, die neuen Instrumente anzuwenden und die Erfahrungen in einer ersten Umsetzungsphase auszuwerten. Ziel ist es, zusätzliche Wohnbaupotenziale im gesamten Stadtgebiet schneller zu erschließen.

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