Arbeitszeitgesetz

Oliver Barta fordert von der Bundesregierung, die Vorschläge zu stoppen

Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz reformieren. Sie will die Acht‑Stunden‑Tagesgrenze lockern und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit erlauben, allerdings nur per Tarifvertrag. Im Gastbeitrag bewertet Oliver Barta vom Unternehmerverband die Vorschläge. Der Chef des Unternehmerverbands wertet den Entwurf der Bundesregierung als Zumutung für die Wirtschaft. Er bringe Bürokratie, anstatt die Arbeitszeit an den betrieblichen Anforderungen auszurichten.
Mann in Anzug und Krawatte, lächelnd, mit Brille, vor grauem Hintergrund.

Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg.

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„Mit ihrem Entwurf marschiert das Bundesarbeitsministerium in die gänzlich falsche Richtung. Anstatt die versprochene Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt voranzutreiben, bringt der Entwurf bürokratische Verschärfungen und zusätzliche Kosten. Er bietet weder den Firmen die notwendige Flexibilität, Arbeitszeit entlang betrieblicher Anforderungen und Kundenwünschen zu verteilen, noch den Beschäftigten die Möglichkeit, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Er führt die im Koalitionsvertrag formulierten Versprechen ins Absurde. Die Bundesregierung sollte diesen Entwurf daher stoppen und komplett überarbeiten, will sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit wird faktisch nicht umgesetzt

Die versprochene Einführung einer gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit wird mit diesem Entwurf faktisch nicht umgesetzt. Ermöglicht werden soll dies nur auf Grundlage eines Tarifvertrags, der auch noch an strenge Bedingungen geknüpft wird. In Zeiten, in denen wir über eine beispiellose Standortkrise in Deutschland sprechen, gibt es jedoch nicht nur in tarifgebundenen Unternehmen Bedarf für flexiblere Arbeitszeiten.

Aus diesen geplanten Regelungen spricht ein tiefes Misstrauen der Politik gegenüber der gesamten Unternehmerschaft. Er folgt der falschen Rhetorik, wonach eine flexiblere Verteilung von Arbeitszeit zwangsläufig zu längeren Arbeitszeiten führt. Gegen ausufernde Arbeitszeiten bieten jedoch der gesetzliche Rahmen sowie Tarif- und Arbeitsverträge einen hinreichenden Schutz. So aber werden alle Arbeitgeber unter den Generalverdacht gestellt, dass sie sich nicht an Regeln halten.

Streit um taggenaue Arbeitszeiterfassung

Auch der im Koalitionsvertrag versprochene Erhalt der Vertrauensarbeitszeit würde mit diesem Gesetzentwurf über Bord geworfen werden. Eine elektronische und taggenaue Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten bedeutet die Aushöhlung dieses in der Praxis bewährten Arbeitszeitmodells. Der Gesetzentwurf ist daher mit Blick auf eine echte Modernisierungs- und Reformfähigkeit in unserem Land ein fatales Signal und eine Zumutung für die gesamte Wirtschaft. Die Union darf ihn auf keinen Fall passieren lassen. Bei einer zwingenden Überarbeitung gilt es, die Versprechen des Koalitionsvertrags konsequent umzusetzen – mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit für alle, aber auch mit dem Erhalt der Vertrauensarbeitszeit und einer unbürokratischen Zeiterfassung.“

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