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Expertengremien 

Land fördert kommunale Gestaltungsbeiräte

Gute Baukultur braucht Austausch und fachliche Perspektiven: Das Land Baden-Württemberg fördert auch in den kommenden Jahren Gestaltungsbeiräte, die Kommunen bei wichtigen Bau- und Planungsprojekten beraten.
Drei Personen schauen auf ein Dokument, eine hält einen orangefarbenen Helm.

Ein Gestaltungsbeirat besteht aus Mitgliedern unterschiedlicher Disziplinen wie Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung.

Pau Cardellach Lliso)

Stuttgart. Städte, Gemeinden und Träger können ab sofort Fördermittel für Gestaltungsbeiräte für die Jahre 2027 und 2028 beantragen. Das Land unterstützt die Arbeit von neuen Beiräten ebenso wie die der 51 aktiven Gremien mit bis zu 20.000 Euro.

Die unabhängigen Gremien bestehen aus Fachleuten und beraten die Kommunen bei wichtigen Bau- und Planungsprojekten. Die Beiräte sollen die Baukultur vor Ort stärken und unterschiedliche fachliche Perspektiven zusammenbringen. „Sie bereichern die wichtigen Debatten vor Ort“, so Bauministerin Theresa Schopper (Grüne).

Das Land hat bereits 45 Gestaltungsbeiräte gefördert

Ein Gestaltungsbeirat besteht aus Mitgliedern unterschiedlicher Disziplinen wie Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung. Die Experten beraten über städtebaulich sowie bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Vorhaben, beispielsweise zu privaten oder öffentlichen Bauvorhaben, städtebaulichen Maßnahmen und Gestaltungssatzungen. Sie werden in der Regel früh in Planungsprozesse einbezogen. Ziel ist es, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen und die lokale Baukultur zu stärken. Die Beratungen und Empfehlungen fließen in die politischen Entscheidungen vor Ort ein.

Das Land unterstützt Städte und Gemeinden, die einen Gestaltungsbeirat neu einrichten, einen bestehenden Beirat weiterentwickeln oder seine Arbeit durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen begleiten möchten. Seit 2016 wurden 45 Städte und Gemeinden mit insgesamt rund 1,28 Millionen Euro gefördert. Aktuell gibt es 51 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land.

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Förderanträge können bis spätestens 31. Oktober beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier .

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