Heidelberg. Während sich beide Städte vom Votum sprichwörtlich Rückenwind versprechen, warnen die Gegner vor massiven Eingriffen in die Natur. Denn der Heidelberger Windpark ist in einem geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) geplant.
Der Entscheid hat eine Vorgeschichte: Forst Baden-Württemberg hatte die landeseigene Fläche auf dem Lammerskopf im Jahr 2023 für Windenergie ausgeschrieben. Eine lokale Projektgemeinschaft erhielt mit ihrem Konzept eines Bürgerwindparks den Zuschlag...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen