Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Unterschwellenvergabeordnung

Kommen jetzt bundesweit einheitliche Regeln?

Das Bundeswirtschaftsministerium greift tief in das Vergaberecht ein – und stellt die UVgO neu auf. Der Entwurf verspricht weniger Bürokratie und mehr Flexibilität. Vor allem: Alle Bundesländer sollen ihre Regeln unterhalb der Schwellenwerte daran anpassen.
Zwei Personen am Tisch, Hände über Dokument mit Diagrammen.

Mit der Reform soll das Verhandlungsverfahren künftig zum Regelfall werden. Auftraggeber und Bieter können Angebote damit regelmäßig verhandeln.

afloimages via Canva.com)

Stuttgart . Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine umfassende Verschlankung und Modernisierung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Für die Beschaffungspraxis von Bund, Ländern und Kommunen ändert sich damit einiges. Der jetzt vorgelegte Entwurf sieht vor, das Regelwerk von bislang 54 auf 24 Paragrafen zu reduzieren

Die UVgO, die Vergaben unterhalb der EU‑Schwellenwerte regelt, soll damit übersichtlicher werden und sich in der Praxis schneller anwenden lassen – insbesondere für Kommunen, die den Großteil der öffentlichen Beschaffungen verantworten.

Unterschiedliche Landesfassungen erschweren Bietern die Teilnahme an Vergaben

Ein zentrales Ziel des Ministeriums ist eine bundesweit möglichst einheitliche Anwendung der UVgO. Unterschiedliche Landesfassungen erschweren Unternehmen bislang die Teilnahme an Vergaben in verschiedenen Bundesländern. Bundesweit einheitliche Vorgaben sollen den Wettbewerb stärken und eine Teilnahme erleichtern.

Bis spätestens Ende des Jahres wollen sich Bund und Länder auf die Reform einigen. Der Bund hat dafür nun einen Vorschlag vorgelegt. Die Länder sollen ihre Vorgaben bis zum 30. Juni 2027 an das neue Regelwerk anpassen.

Die Reform der UVgO bringt spürbare Veränderungen für Vergabestellen und Unternehmen. Künftig soll das Verhandlungsverfahren zum Regelfall werden. Neben der klassischen Öffentlichen Ausschreibung steht künftig auch die „Öffentliche Verhandlungsvergabe“ ohne besondere Voraussetzungen offen. Auftraggeber dürfen mit Bietern sprechen, Rückfragen stellen, Angebote nachschärfen lassen und gewinnen deutlich mehr Flexibilität: Sie können auf diese Weise bessere Lösungen herausarbeiten. Unternehmen müssen sich auf flexiblere, dialogorientierte Verfahren einstellen.

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig

Auch die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb wird erleichtert. Sie soll bereits bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro zulässig sein – ein Schritt, durch den viele Beschaffungen beschleunigt werden dürften.

Bei den Eignungsnachweisen setzt das Ministerium auf weniger Bürokratie. Eigenerklärungen sollen zum Standard werden, vorhandene Nachweise, frühere Prüfungen oder Präqualifizierungen stärker genutzt werden können.

Zudem treibt die Reform die Digitalisierung voran. Erstmals taucht der geplante „Marktplatz Deutschland“ als zentrale digitale Beschaffungsplattform im Regelwerk auf. Perspektivisch sollen dort auch KI‑gestützte Funktionen Vergabestellen bei der Durchführung von Verfahren unterstützen. Der nun vorgelegte Entwurf geht jetzt in die Abstimmung zwischen Bund und Ländern und wird mit den Verbänden erörtert; Stellungnahmen sind bis zum 28. August 2026 möglich.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 219 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch