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Wie der Fachanwalt für Vergaberecht entstand

Beatrice Fabry, Fachanwältin für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart: „Heute führt an der Spezialisierung kein Weg vorbei, wenn man als Vergaberechtskanzlei tätig sein möchte.“
Niels Schubert)Stuttgart . Das Vergaberecht zählt zu den anspruchsvollsten Teilgebieten des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Es regelt, wie Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen einkaufen. Mit der wachsenden Bedeutung dieses Rechtsgebiets entstand auch der Bedarf an einer spezialisierten anwaltlichen Qualifikation: dem Fachanwalt für Vergaberecht.
Wachsende Nachfrage nach spezialisierter Beratung
Seit 2015 gibt es den Titel „Fachanwalt für Vergaberecht“. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer beschloss am 16. März 2015, das Vergaberecht als eigenständige Fachanwaltschaft einzuführen. Auslöser war die gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung und die zunehmende Komplexität des Vergaberechts, insbesondere durch europäische Richtlinien, Reformen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine stetig wachsende Rechtsprechung.
„Als der Titel 2015 eingeführt wurde, haben wir bei uns im Team diskutiert, ob wir ihn überhaupt brauchen?“, sagt Beatrice Fabry selbst Fachanwältin für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart. Damals seien nur wenige Anwälte auf Vergaberecht spezialisiert gewesen. Heute führt kein Weg daran vorbei, wenn man als Vergaberechtskanzlei tätig sein möchte, sagt die erfahrene Vergaberechtlerin. „Wir schicken mittlerweile alle unsere jungen Anwälte auf entsprechende Lehrgänge.“
Inhaltlich umfasst die Qualifikation das gesamte nationale und europäische Vergaberecht. Dazu zählen die einschlägigen EU-Richtlinien, das GWB und die Vergabeverordnungen, die verschiedenen Arten von Vergabeverfahren, der Rechtsschutz vor Vergabekammern und Gerichten, vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts sowie Grundzüge des öffentlichen Preisrechts.
120-stündiger Fachanwaltslehrgang
Anwältinnen und Anwälte müssen einen mindestens 120-stündigen Fachanwaltslehrgang absolvieren und drei schriftliche Leistungskontrollen bestehen. Darüber hinaus ist der Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrungen erforderlich: mindestens 40 selbstständig bearbeitete Fälle aus verschiedenen Bereichen des Vergaberechts, davon fünf gerichtliche oder nachprüfungsrechtliche Verfahren.
Wie bei allen Fachanwaltschaften ist man verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um den Titel dauerhaft führen zu dürfen, sagt Fabry. Dafür muss man 15 Stunden an Fortbildungen im Jahr nachweisen. Für öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Unternehmen stellt der Fachanwalt für Vergaberecht heute einen wichtigen Ansprechpartner für rechtssichere und wirtschaftliche Beschaffungsprozesse dar. „Der Fachanwalt ist schon ein wichtiger Nachweis, dass man in diesem Bereich einen Schwerpunkt hat“, sagt Fabry und ergänzt mit einem Augenzwinkern: „Es gibt sehr gute Vergaberechtler ohne Fachanwaltstitel, und es gibt nicht so gute Vergaberechtler, die diesen Fachanwalt haben.“