Stuttgart. Die Landeshauptstadt geht bei der Vergabe der Fernwärmenetze mit einem zweiteiligen Modell vor: Für das bestehende rund 290 Kilometer lange Netz vergibt sie Konzessionen nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und Paragraf 105 GWB.
Laufendes Auswahlverfahren zur Konzessionsvergabe endet
Für neue Fernwärmenetze gilt ein gesondertes Verfahren. Unternehmen, die sich als Erste verpflichten, einen neuen Netzabschnitt zu bauen, können ein zeitlich befristetes Wegenutzungsrecht...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen