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Schulen

Baden-Württemberg plant „Handy-Pause“ an Schulen

Das Kultusministerium legt erstmals landesweit einheitliche Regeln zur privaten Handynutzung an Schulen vor. Was in Notfällen und für die Teilhabe gilt.
Metallzaun mit Schild: "Auf dem Schulgelände verboten", zeigt durchgestrichene Handys.

Die Schulen sollen ihre Schulordnungen entsprechend anpassen.

IMAGO/MICHAEL BIHLMAYER)

Stuttgart. In Schulen in Baden-Württemberg soll der Privatgebrauch von Handys laut Eckpunkten des Kultusministeriums weitgehend untersagt werden. Der Entwurf setze den Grundsatz um „Wenn Schule ist, hat das Handy Pause“, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Geplant sei es, Schülerinnen und Schüler aller Klassen und aller Schularten an öffentlichen Schulen die private Nutzung digitaler Endgeräte zu verbieten – von Beginn der ersten Schulstunde an bis zur letzten Schulstunde inklusive Pausen. Angestrebt sei, dass die Regeln ab dem Schuljahr 2027/28 gelten. Zuvor hatte die „Südwest Presse“ berichtet.

Ausgenommen seien Mittagspausen, Heim- und Ausgangszeiten in Internaten, außerunterrichtliche und sonstige schulische Veranstaltungen, heißt es in den Eckpunkten, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Handy-Pause“ und Hitzefrei.

Handynutzung bei Notfällen und gesundheitlichen Gründen

Wer aus einem wichtigen Grund auf das Handy angewiesen sei, solle es ebenfalls nutzen können – etwa wenn Nachmittagsunterricht spontan ausfalle und Eltern informiert oder Busfahrpläne abgerufen werden müssten. Ähnliches gelte bei Notfällen, Krisensituationen oder wenn gesundheitliche Gründe oder barrierefreie Teilhabe die Handynutzung nötig machten. Beispiele seien eine App zur Messung des Blutzuckerspiegels oder digitale Sehhilfen.

Mit den Eckpunkten könne die im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU vereinbarte Neuregelung umgesetzt werden, teilte der Sprecher mit. Die pädagogische Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht bleibe weiter möglich. Bislang müssen Schulen sich selbst Regeln zur Handynutzung geben, landesweit einheitliche Vorgaben gibt es in Baden-Württemberg noch nicht.

Regelung geht in die Anhörung von Expertinnen und Experten

Nach den Sommerferien stehe die regierungsinterne Abstimmung an. Danach gehe die Regelung in die Anhörung von Expertinnen und Experten, von Verbänden und Gewerkschaften. „Zur Klarheit und Transparenz sind die Schulen gehalten, ihre Schulordnungen entsprechend anzupassen“, hieß es. (dpa/lsw)

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