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Essay

Die Beamten können sich eigentlich nicht beklagen

Die Beamten sind schon eine besondere Spezies: Sie arbeiten länger als andere und bekommen schneller einen Termin beim Arzt. Doch muss das ewig so bleiben? Ein Essay von Michael Schwarz.
Ärmel mit Polizeiabzeichen, drei schwarze Löwen auf orangem Hintergrund.

Baden-württembergische Polizisten arbeiten länger als ihre Kollegen in den meisten anderen Bundesländern.

IMAGO/onw-images)

Mehr als ein Dutzend baden-württembergische Beamte haben ihren Dienstherrn verklagt, weil der ihnen ihrer Ansicht nach Geld schuldet. Bei einigen übernimmt der Beamtenbund Baden-Württemberg die Gerichtskosten, die die Rechtsschutzversicherung nicht trägt. Die Beamten und ihre Standesorganisation wollen wissen, ob sie mit ihrer Interpretation des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung richtig liegen. Ob also nicht nur Berlin seinen Landesbeamten nachträglich mehrere Milliarden Euro überweisen muss. Sondern auch Baden-Württemberg.

Die Aussichten, dass sich die Beamten durchsetzen und ihr Dienstherr, also letztlich der Steuerzahler, zur Kasse gebeten wird, sind nicht schlecht. Schließlich hat sich Karlsruhe in den vergangenen Jahren wiederholt auf ihre Seite gestellt.

Wissen die Beamten, was die Stunde geschlagen hat?

Und doch darf man vielleicht auch einmal fragen, ob die Beamten und ihre gewerkschaftlichen Vertreter, wissen, was die Stunde geschlagen hat. In Zeiten, in denen in der Automobilindustrie Zehntausende von Jobs gestrichen werden, in denen die Radikalen von Wahlsieg zu Wahlsieg eilen und in denen draußen in der Welt multiple Krisen herrschen, kann man doch nicht nur an das eigene Portemonnaie denken. Zumal man als Beamter ja seinen Job sicher hat.

Ansonsten könnte die Diskussion Schlagseite bekommen. Es ist ja kein Zufall, dass gerade jetzt Forderungen aufkommen, die Beamten in die Rentenversicherung aufzunehmen, die private Krankenversicherung infrage zu stellen und mithin die Beihilfe wie auch die finanzielle Absicherung der Beamten im Pflegefall.

Beamten geht es vergleichsweise gut, auch wenn es natürlich einen Unterschied macht, ob einer Gerichtsdiener oder Staatsanwalt ist, ob er oder sie im Strafvollzug arbeitet oder im Ministerium. Deshalb muss niemand seine gesetzlichen Ansprüche über Bord werfen.

Kann sich ein Beamter nur in einem Einzelzimmer auskurieren?

Aber eine gewisse Demut kann nicht schaden. Verbunden mit einem Mindestmaß an Gesprächsbereitschaft, was die Punkte angeht, die das Leben eines Beamten angenehm machen. Braucht er wirklich drei Monate eher einen Facharzttermin als ein Angestellter? Kann er sich nur in einem Einzelzimmer auskurieren? Und wie sieht es mit der üppigen Pension aus, die ja derselbe Steuerzahler stemmt, den später eine weit überschaubarere gesetzliche Rente erwartet – plus eventuell eine Betriebsrente.

Es stimmt schon: Wer vor Jahrzehnten mit dem Versprechen ins Beamtenverhältnis trat, dass ihm diese Privilegien zustehen, dem kann man sie auf seine alten Tage nicht einfach wegnehmen. Aber wer sagt denn, dass der Dienst beim Staat für einen Berufsanfänger nicht auch attraktiv ist, wenn der Lohn höher und die anderen finanziellen Vorteile geringer ausfielen?

Seit 13 Jahren arbeiten die Beamten im Südwesten 41 Stunden pro Woche

Dann wäre der Dienstherr vielleicht auch bereit, über eine andere Ungerechtigkeit zu reden. Eine Ungerechtigkeit, die zulasten der Beamten geht, denn sie arbeiten in Baden-Württemberg seit sage und schreibe 13 Jahren 41 Stunden pro Woche , das sind anderthalb Stunden mehr als ihre angestellten Kollegen. Dies, das ist das immer wiederkehrende Mantra des Beamtenbunds, ist das größte Ärgernis.

Mag sein, dass die Forderung, die Wochenarbeitszeit der Beamten auf 40 Stunden zu kürzen, wie aus der Zeit gefallen zu sein scheint. Doch sie ist nachvollziehbar. Denn begründet wurde die Verlängerung der Arbeitszeit von 38,5 auf 41 Stunden damals mit einem Haushaltsloch. Es folgten finanziell rosige Jahre.

Insofern besteht durchaus Hoffnung, dass am Ende auch die Politik erkennt, dass sie da noch eine Rechnung begleichen muss. Helfen könnte allerdings, wenn die Beamten gleichzeitig eingestehen, dass sie sich eigentlich nicht beklagen können.

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