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Staatsvertrag

Baden-württembergische Fußfesseln werden künftig aus Hessen überwacht

Ein neuer Vertrag regelt, dass Täter mit Fußfessel in Baden-Württemberg ab sofort von der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder kontrolliert werden. 
Person mit Jeans und Turnschuhen trägt ein elektronisches Fußgelenkband.

Die elektronische Fußfessel soll in Baden-Württemberg auch die Opfer häuslicher Gewalt schützen.

Imago/brennweiteffm)

Stuttgart. Bereits seit dem 1. Juli können Gerichte in Baden-Württemberg bei häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sowie in Stalking-Fällen Fußfesseln für Täter anordnen. Jetzt hat Landesjustizminister Moritz Oppelt (CDU) per Staatsvertrag neu geregelt, wer die Täter überwacht.

Fortan übernimmt die „Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) in Hessen die Überwachung. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums hervor.

Neue Rechtsgrundlage ab 2027

„Mit dem jetzt unterzeichneten Staatsvertrag gewährleisten wir, dass die Anordnungen in der Praxis dann auch rund um die Uhr überwacht werden“, wird Oppelt in der Mitteilung zitiert. „Kommt der Täter der bedrohten Person zu nahe, wird die Stelle, der wir die technische Überwachung übertragen, automatisch alarmiert. So können zeitnah effektive Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen werden.“

Zusätzlich zum neuen Landespolizeigesetz aus dem Juli sollen ab 2027 im bundesweiten Gewaltschutzgesetz neue Rechtsgrundlagen für die elektronische Fußfessel in Kraft treten. Dadurch bekommen die Bundesländer zusätzliche Aufgaben, die durch den Staatsvertrag ebenfalls auf die GÜL übertragen werden.

Wenn alle Bundesländer ihren Staatsvertrag unterzeichnet haben, soll der Landtag den Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ins Landesrecht überführen. Bislang wurde die elektronische Fußfessel vor allem eingesetzt, um entlassene Straftäter bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft überwachen und so mögliche neue Straftaten verhindern zu können.

Fußfessel soll helfen, Kontaktverbote durchzusetzen

Durch die neue Regelung können nun auch Familiengerichte das Tragen einer Fußfessel anordnen. Dadurch sollen insbesondere die Opfer häuslicher Gewalt und Nachstellung geschützt oder Abstands- und Kontaktverbote durchgesetzt werden.

Möglich ist es nach dem neuen Gesetz außerdem, Bewegungsbilder der potenziellen Täter zu erstellen. Dazu werden die Daten der Fußfessel analysiert, damit die Polizei nachvollziehen kann, wo sich eine Person regelmäßig aufhält oder welche Wege sie nimmt.

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